Zu allen Problemen mit dem Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) beraten wir Sie kostenlos und unabhängig, geben wir Ihnen alle erforderlichen Hilfestellungen und beglaubigen die Kopien Ihrer Unterlagen.
Verbraucher, die unsere Beratung aufsuchen, haben meist drei Probleme:
(1) Post geht verloren
Damit die Unterlagen auf dem Postwege nicht verloren gehen (was uns oft berichtet wird), unbedingt jegliche Post an den Beitragsservice per Einschreiben senden. Es ist wichtig, dass die Fristen eingehalten werden, damit keine Befreiungslücken auftreten.
(2) Befreiungslücken
Diese treten auf, wenn ein Rundfunkteilnehmer befreit ist und es versäumt, rechtzeitig einen neuen Befreiungsantrag zu stellen. Umfasst diese Lücke einen längeren Zeitraum als zwei Monate, muss gezahlt werden, auch wenn "eigentlich" befreit werden müsste. Das Gesetz ist an dieser Stelle streng. Die Einhaltung der Fristen ist also wichtig, da im Nachhinein nichts mehr bereinigt oder gemildert werden kann.
(3) Kopien werden nicht anerkannt
Der Beitragsservice (ehemals GEZ) akzeptiert ausschließlich Originale. Viele Ämter, wie auch BAgIS/Jobcenter, stellen sogenannte Drittbescheinigungen aus, speziell zur Vorlage beim Beitragsservice. Auf diesen Bestätigungen wird nur die Gewährung der Leistungen bescheinigt und keine weiteren Daten preisgegeben. Es ist also empfehlenswerter, eine Drittbescheinigung einzureichen als den Bescheid selbst. Die Verbraucherzentrale darf Kopien dieser Bescheinigungen und andere Unterlagen beglaubigen. Diese Beglaubigungen werden vom Beitragsservice akzeptiert. Faxen sollte man nicht, weil ein Faxgerät nicht imstande ist, ein Original zu übermitteln. Die Gegenstelle wirft eine Kopie aus, die vom Beitragsservice nicht akzeptiert wird. Das gleiche gilt für E-Mail.
Unsere Ratschläge lauten zusammengefasst:
- per Einschreiben rechtzeitig vor Ablauf des Befreiungszeitraums
- nur Originale oder beglaubigte Kopien an den Beitragsservice senden.
Noch mehr Informationen finden Sie bei uns unter → Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag.
Wir beraten Sie
Nutzen Sie unsere Beratung, wenn Sie weitere Fragen haben. Wir helfen Ihnen gerne kostenlos weiter, wenn Sie aus Bremen oder Bremerhaven kommen.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit.
Buchen Sie ↗ hier online einen Termin in den Beratungsstellen oder nutzen Sie unser Termintelefon: (0421) 160 777.
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