Rundfunkbeitragsberatung (ehemals GEZ)

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet Ihnen sachkundige, anbieterunabhängige Informationen und eine persönliche Rechtsberatung bei Problemen mit dem Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) an.

Zu allen Problemen mit dem Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) beraten wir Sie kostenlos und unabhängig, geben wir Ihnen alle erforderlichen Hilfestellungen und beglaubigen die Kopien Ihrer Unterlagen.

Verbraucher, die unsere Beratung aufsuchen, haben meist drei Probleme:

(1) Post geht verloren

Damit die Unterlagen auf dem Postwege nicht verloren gehen (was uns oft berichtet wird), unbedingt jegliche Post an den Beitragsservice per Einschreiben senden. Es ist wichtig, dass die Fristen eingehalten werden, damit keine Befreiungslücken auftreten.

(2) Befreiungslücken

Diese treten auf, wenn ein Rundfunkteilnehmer befreit ist und es versäumt, rechtzeitig einen neuen Befreiungsantrag zu stellen. Umfasst diese Lücke einen längeren Zeitraum als zwei Monate, muss gezahlt werden, auch wenn "eigentlich" befreit werden müsste. Das Gesetz ist an dieser Stelle streng. Die Einhaltung der Fristen ist also wichtig, da im Nachhinein nichts mehr bereinigt oder gemildert werden kann.

(3) Kopien werden nicht anerkannt

Der Beitragsservice (ehemals GEZ) akzeptiert ausschließlich Originale. Viele Ämter, wie auch BAgIS/Jobcenter, stellen sogenannte Drittbescheinigungen aus, speziell zur Vorlage beim Beitragsservice. Auf diesen Bestätigungen wird nur die Gewährung der Leistungen bescheinigt und keine weiteren Daten preisgegeben. Es ist also empfehlenswerter, eine Drittbescheinigung einzureichen als den Bescheid selbst. Die Verbraucherzentrale darf Kopien dieser Bescheinigungen und andere Unterlagen beglaubigen. Diese Beglaubigungen werden vom Beitragsservice akzeptiert. Faxen sollte man nicht, weil ein Faxgerät nicht imstande ist, ein Original zu übermitteln. Die Gegenstelle wirft eine Kopie aus, die vom Beitragsservice nicht akzeptiert wird. Das gleiche gilt für E-Mail.

Unsere Ratschläge lauten zusammengefasst:

  • per Einschreiben rechtzeitig vor Ablauf des Befreiungszeitraums
  • nur Originale oder beglaubigte Kopien an den Beitragsservice senden.

Noch mehr Informationen finden Sie bei uns unter → Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag.

Wir beraten Sie

Nutzen Sie unsere Beratung, wenn Sie weitere Fragen haben. Wir helfen Ihnen gerne kostenlos weiter, wenn Sie aus Bremen oder Bremerhaven kommen. 

Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit.

Buchen Sie ↗ hier online einen Termin in den Beratungsstellen oder nutzen Sie unser Termintelefon: (0421) 160 777.

Öffnungszeiten Bremen
Montag10:00 – 13:00 Uhroffene Sprechstunde
Montag13:00 – 18:00 Uhrnur mit Termin
Dienstag10:00 – 18:00 Uhroffene Sprechstunde
Mittwoch10:00 – 18:00 Uhrnur mit Termin
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Preise
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kostenlos
Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:
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