Vergleich zwischen vzbv und VW steht

Stand:
Nachdem Volkswagen die Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgebrochen hat, hat das Oberlandesgericht Braunschweig die beiden Parteien zu Gütegesprächen eingeladen. In den Gesprächen haben vzbv und VW nun einen Vergleich (Vergleichstext Rahmenvereinbarung) erzielt.
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Mit dem Vergleich erhalten Anspruchsberechtigte Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro – je nach Modell und Alter des Fahrzeugs. Volkswagen übernimmt im Fall der Vergleichsannahme zudem die Kosten für eine individuelle Anwaltsberatung in Höhe von bis zu 190 Euro (netto). Wer das Angebot nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober Einzelklage erheben.

Betroffene sollten jetzt aktiv werden:

1. Informieren Sie sich über den Inhalt des Vergleichs - und ob sie zu den Anspruchsberechtigten gehören.

Als erste Orientierung hat der vzbv wichtige Fragen und Antworten zum Vergleich zusammengestellt. Klicken Sie hier, um die Antworten zu lesen.

2. Prüfen Sie das Angebot - gegebenenfalls mit einem Anwalt Ihrer Wahl.

Die Anmelder zum Klageregister werden ab Mitte März von Volkswagen über das Angebot informiert. Verbraucher können sich dann von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Die Kosten in Höhe von bis zu 190 Euro (netto) übernimmt Volkswagen, wenn die Verbraucher den Vergleich abschließen. Betroffene sollten darauf achten, dass ihr Anwalt mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vertraut ist.

3. Entscheiden Sie, ob Sie den Vergleich annehmen - oder gegebenenfalls Einzelklage erheben.

Betroffene können nur im Zeitraum 20. März bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen. Der Vergleich zwischen vzbv und VW enthält auch die Einrichtung einer Ombudsstelle, an die sich Betroffene wenden können, wenn bei der Abwicklung Probleme auftreten.

Wer das Angebot nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober Einzelklage erheben.

Egal, wie sich Verbraucher entscheiden: Sie müssen sich nicht aus dem Klageregister austragen, der vzbv wird seine Musterfeststellungsklage Ende April zurücknehmen. In den kommenden Wochen werden wir Sie bei wichtigen Entwicklungen mit weiteren News-Alerts informieren.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.