Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Sie wirksam zum Klageregister angemeldet sind, hat das Gericht Ihnen den Vergleich zugeschickt.
- Sie konnten sich entscheiden, ob Sie mitmachen möchten oder nicht.
- Das Gericht hat beschlossen, dass der Vergleich wirksam ist. Wenn Sie nicht aus dem Vergleich ausgetreten sind, können Sie ab dem 29. Juli 2025 Zahlungen von der Stadtsparkasse München erhalten.
Darum ging es in dem Verfahren gegen die Stadtsparkasse München
Die Stadtsparkasse München hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat 2021 mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München erhoben. Anfang 2025 haben sich vzbv und Sparkasse auf einen Vergleich zugunsten der im Klageregister angemeldeten Verbraucher:innen geeinigt. Das Verfahren wäre ohne Einigung vermutlich vor den Bundesgerichtshof gegangen. Durch den Vergleich werden die damit verbundenen Verzögerungen vermieden und pauschalierte Zinsnachzahlungen ermöglicht.
Was bedeutet der Vergleich für Verbraucher:innen?
Das Verfahren gegen die Stadtsparkasse München wäre ohne Vergleich vermutlich vor den Bundesgerichtshof gegangen. Durch die Einigung können wir die damit verbundenen Verzögerungen vermeiden und pauschalierte Zinsnachzahlungen ermöglichen. Der Vergleich bietet Verbraucher:innen einen zügigen und klaren Ausgleich in der Streitsache. Wir haben vereinbart, dass sie ihr Geld in den meisten Fällen sehr unkompliziert erhalten.
Wie funktioniert der Vergleich?
Das Gericht informiert für die Klage angemeldete Verbraucher:innen schriftlich über den Vergleich. Angeschriebene Kund:innnen der Stadtsparkasse München müssen in der Regel nichts weiter unternehmen. Sie profitieren automatisch vom Vergleich, wenn das Prämiensparkonto noch besteht oder sie ein Girokonto haben. Dann erhalten sie ihre Zinsnachzahlung im Laufe dieses Jahres auf ihr Konto bei der Stadtsparkasse überwiesen.
Betroffene die kein Prämiensparkonto oder Girokonto haben, müssen in einem Zwischenschritt einen Nachweis erbringen, damit die Zinsnachzahlung zum Prämiensparvertrag ausgezahlt wird.
Wer nicht am Vergleich teilnehmen und stattdessen beispielsweise auf eigenes Risiko klagen möchte, kann nach Erhalt des gerichtlichen Schreibens eine Austrittserklärung gegenüber dem Gericht abgeben.
Video
Aktuelle Meldung zur Klage
Wer kann mich beraten?
Verbraucherzentrale und Stadtsparkasse helfen bei Fragen:
- Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern zum Ortstarif: dienstags von 9 bis 12 Uhr unter (089) 55 27 94 200.
- Kontakt zur Stadtsparkasse München: kundenzufriedenheit@sskm.de
Diese beiden Stellen können keine Auskunft zu Prämiensparverträgen mit anderen Sparkassen erteilen.
Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.