Ermäßigte Beratungen für Arbeitnehmer

Stand:
Beschäftigte im Land Bremen zahlen für Beratungen der Verbraucherzentrale zu arbeitnehmernahen Themen wie Altersvorsorge, zusätzliche Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsrente nur die Hälfte des Beratungsentgeltes. Die Arbeitnehmerkammer übernimmt die andere Hälfte der Kosten.
Gemeinsam gut beraten
Kooperation Arbeitnehmerkammer und Verbraucherzentrale Bremen
On

Viele Arbeitnehmer fühlen sich überfordert, alle Angebote der privaten Versicherer zu überblicken. Die Verbraucherzentrale Bremen und die Arbeitnehmerkammer möchten Arbeitnehmer gemeinsam unterstützen.

Durch die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Sozialversicherung haben viele Beschäftigte keine ausreichende Absicherung mehr im Alter, bei Krankheit oder bei Berufsunfähigkeit. Deshalb wird es für Beschäftigte immer wichtiger, sich kompetent und unabhängig über eine geeignete private Vorsorge zu informieren.

Volle Beratung - halber Preis

Die Verbraucherzentrale hat hier seit Jahren ihren Schwerpunkt und kann aufzeigen, welche Angebote im Einzelfall nützlich sind. Experten der Verbraucherzentrale raten vor allem zu einer Beratung zur Berufsunfähigkeit und zur Altersvorsorge.

Für Beschäftigte im Land Bremen gibt es ein besonderes Angebot: Sie zahlen für Beratungen der Verbraucherzentrale zu arbeitnehmernahen Themen wie Altersvorsorge, zusätzliche Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsrente nur die Hälfte des Beratungsentgeltes. Die Arbeitnehmerkammer übernimmt die andere Hälfte der Kosten. "Gemeinsam gut beraten" lautet das Motto für die Zusammenarbeit von Arbeitnehmerkammer und Verbraucherzentrale Bremen.

Ermäßigte Beratung – so funktioniert’s

Mitglieder der Arbeitnehmerkammer – das sind alle, die in Bremen oder Bremerhaven ihren Arbeitsplatz haben – zahlen für 90 Minuten Beratung nur noch die Hälfte des Betrages. Durch die Erstattung der weiteren Hälfte der Gebühr entsteht aber kein zusätzlicher Aufwand. Kammer-Mitglieder vereinbaren einfach einen Termin mit der Verbraucherzentrale und füllen bei der Beratung ein einseitiges Formular aus. Die Beratung findet in der Verbraucherzentrale statt. Bitte bringen Sie zur Beratung als Nachweis Ihre letzte Gehaltsabrechnung oder Ihre KammerCard mit.

Zur Terminvereinbahrung nutzen Sie ganz einfach unsere Online-Terminbuchung.

Oder Sie rufen uns an:

  • Beratungszentrum Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen,  Telefon: 0421 160 777
  • Beratungsstelle Bremerhaven, Barkhausenstr. 16, 27568 Bremerhaven, Telefon: 0471 26194

 

Spenden

Wir beraten, informieren und unterstützen Verbraucher in Bremen und Bremerhaven. Mit einer Spende können Sie unsere Arbeit unterstützen.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.