Beispiel aus 2017: Tree Value Forestry - Irreführende Werbung für Waldinvestments

Stand:
Der Anbieter stellte die Sicherheit seines Investments in den Vordergrund. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Tree Value Forestry daraufhin abgemahnt.
Mahagoni-Plantage

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Tree Value Forestry GmbH ab
  • Riskantes Direktinvestment wurde als "nachhaltige und sichere Sachwertanlage" angeboten
  • Für sicherheitsorientierte Anleger sind Waldinvestments ungeeignet
On

Tree Value Forestry gibt Unterlassungserklärung ab

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte im Februar 2017 die Tree Value Forestry GmbH wegen irreführender Werbung abgemahnt. Das Unternehmen aus Oberursel hat daraufhin die von der Verbraucherzentrale eingeforderte Unterlassungserklärung in vollem Umfang abgegeben.

Waldinvestments: Keine sichere Anlageform

Gerade Waldinvestments werden von Anbietern gerne als sichere Anlageform und ideale Verbindung von Ökologie und Ökonomie verkauft, obwohl sie in aller Regel spekulative und riskante Geldanlagen sind. Sie sollten daher auch Angebote mit ethisch-ökologischem Anspruch gut prüfen und nicht allein den Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit bewerten.

Das von Tree Value Forestry angebotene Produkt "Lucrecia" beinhaltet den Kauf von Mahagonibäumen in der Dominikanischen Republik sowie den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über Verwaltung, Bewirtschaftung und Ernte der Bäume.

Viele Risiken, wenig Kontrolle

Diese Form einer Direktinvestition ist mit erheblichen Risiken verbunden: Als Eigentümer von Mahagonibäumen in einem Karibikstaat haben Anleger kaum Kontrolle über ihr Investment. Zudem tragen sie das volle Risiko, was Qualität, Verkäuflichkeit und erzielbaren Preis des geschlagenen Holzes betrifft. Dazu kommen Währungs- und Wechselkursrisiken.

Im Falle einer Insolvenz der Tree Value Forestry ist zudem unklar, was mit dem Nutzungsrecht an den Bäumen geschieht und wie der Investor seine Ansprüche in der Dominikanischen Republik rechtlich durchsetzen kann. Der Anleger geht somit ein erhebliches Risiko bis hin zum Totalverlust seiner Investition ein.

Waldinvestment nicht sicher - Anbieter muss Werbung ändern

Auf diese Risiken ging das Unternehmen in seiner Werbung für das Produkt "Lucrecia" jedoch nicht ein, sondern stellte stattdessen die vermeintliche Sicherheit des Investments in den Vordergrund. Tree Value Forestry bewarb ihr Produkt "Lucrecia" mit Aussagen wie "Edelholz, eine nachhaltige und sichere Sachwertanlage", "Grundbuchbesichert durch tree value forestry", "Ertragssichere Reservefläche gegen Ernteausfall und Baumpool" bzw. "Mahagoniholz bringt 9 % p. a.".

Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung hat Tree Value Forestry auf diese Form der irreführenden Werbung verzichtet. Die Produktdarstellung im Internet wird nach Angaben des Unternehmens überarbeitet (Stand: September 2017).

Im Rahmen des Projekts "Gut fürs Geld, gut fürs Klima" untersuchen die Verbraucherzentralen Hamburg und Bremen regelmäßig Anbieter von nachhaltigen Geldanlage- und Altersvorsorgeprodukten und gehen gegen unseriöse und irreführende Werbung vor.

 

Logo Geld bewegt

Mehr Informationen zu ethisch-ökologischen Geldanlagen

Unter www.geld-bewegt.de erfahren Sie, wie Sie nachhaltig anlegen können und was Sie dabei beachten sollten.

Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.