Die neue Datenschutzgrundverordnung - Ihr Auskunftsrecht

Alles neu macht der Mai – mit Musterbrief
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Was sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern bringt und wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Verbraucherberatung

Beratungsszene VZ Bremen

Am 25. Mai endet die Übergangsfrist der vor zwei Jahren in Kraft getretenen DSGVO und wird europaweit für alle Unternehmen verpflichtend.

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Folgende drei Punkte stärken Ihre Rechte, was mit Ihren Daten geschieht:

  1. Die Unternehmen sind verpflichtet, alle personenbezogenen Daten auf Verlangen herauszugeben. Und dies muss in einem maschinenlesbaren Format geschehen. Dadurch soll die Mitnahme der Daten, beispielsweise bei einem Anbieterwechsel, erleichtert werden.
  2. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher, auf Verlangen, zu löschen. Hier spricht man vom „Recht auf Vergessenwerden“.
  3. Die Unternehmen sind verpflichtet, Ihre Daten, auf Verlangen, auch nur teilweise zu löschen. Das betrifft beispielsweise Informationen über Sie, die für den Service des Unternehmens keine Rolle spielen.

 

Hier können Sie sich einen Musterbrief erstellen, mit dem Sie ein Unternehmen auffordern können, Ihre Daten ganz oder teilweise zu löschen, oder Einsicht in die von Ihnen gespeicherten Daten verlangen.

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.