Wenn das Sofa zum Himmel stinkt: Ausgasungen aus Möbeln und Teppichböden

Stand:
Wer beim Kauf von neuen Einrichtungsgegenständen wie Bodenbelägen und Möbeln der Nase nach geht und einige Regeln beachtet, vermeidet späteren Ärger.
Ein eingerichtetes Wohnzimmer mit einem Sofa

Das Wichtigste in Kürze:

  • Aus manchen Möbeln und Teppichböden gasen Stoffe aus, die der Gesundheit schaden.
  • Verschiedene Siegel weisen auf schadstoffarme Produkte hin. Da besonders Bodenbeläge die Raumluft häufig belasten, lohnt es sich, bei der Auswahl des Bodenbelags und des Klebers auf strenge Siegel zu achten.
  • Im Einzelfall kann stechender Geruch auch ein Mangel sein. Dann können Sie Ihr Recht auf Gewährleistung geltend machen.
On

Riechende Möbel - ein Problem?

Noch im Laden erfreute man sich am schönen Farbton und dem weichen Polster des Sofas. Nun steht es zu Hause, und sein chemischer Geruch verdirbt seit Wochen die Wohnzimmerluft.

Ob wir einen Geruch als unangenehm empfinden, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich, und nicht alles, was "riecht", ist gefährlich. Aber manche Möbel gasen für die Gesundheit bedenkliche Stoffe aus. Diese können zum Beispiel Allergien, Schleimhautreizungen, Unruhe oder Benommenheit verursachen.

Im besten Fall verschwinden unangenehme Gerüche von neu gekauften Möbeln, wenn mehrere Tage oder Wochen lang häufiger als sonst gelüftet wird.

Was kann ich tun, um riechenden Möbeln vorzubeugen?

Wer garantiert schadstoffarme Tische, Betten oder Bodenbeläge kaufen möchte, sollte im Handel auf Produkte achten, die mit anerkannten Siegeln wie dem "Blauen Engel" oder dem natureplus®-Siegel gekennzeichnet sind. Materialien wie weichen PVC (Polyvinylchlorid)-Kunststoff sollten Sie in Ihrem Zuhause am besten vermeiden. Denn Weich-PVC enthält neben problematischen Weichmachern häufig auch andere Schadstoffe. Informationen zu empfehlenswerten Prüf- oder Umweltzeichen finden Sie in diesem Artikel.

Verlassen Sie sich vor dem Kauf von Einrichtungsgegenständen stets auf Ihre eigene Nase. Denn über einen Teppichboden, der bereits im Laden stinkt, werden Sie sicher auch in den eigenen vier Wänden die Nase rümpfen. Lassen Sie sich ein kleines Probestück des Bodenbelags mitgeben und legen Sie es in ein verschließbares Glas. Nach etwa einem Tag können Sie mal riechen, ob der Belag Ihren "Geruchstest" bestehen würde.

Was muss ich bei Bodenbelägen beachten?

Ein geruchsarmer Bodenbelag kann plötzlich zum Stinker werden, wenn der falsche Kleber oder die falsche Spachtelmasse verwendet wird. Wichtig ist auch hier, schadstoffarme Produkte auszuwählen zum Beispiel mit dem EMICODE® EC1PLUS-Siegel oder dem "Blauen Engel".

Ganz wichtig: Die Verarbeitungshinweise von Klebern und Bodenbeschichtungen sollten genau beachtet werden. Denn auch durch zu kurze Trockenzeiten können Geruchsstoffe entstehen. Falls Sie einen Fachbetrieb beauftragen, fragen Sie nach, ob dieser ausschließlich Materialien verwendet, die auf ausgasende Schadstoffe geprüft wurden und Siegel als Nachweis tragen.

Habe ich ein Recht auf Austausch oder Abhilfe?

Im Einzelfall können stark riechende Ausdünstungen auch als Mangel gelten. Dann haben Sie Gewährleistungsrechte. Das ist nicht nur dann so, wenn giftige Stoffe die Ursache sind.

Starke Gerüche, die auch längere Zeit nach dem Aufstellen der Möbel nicht verfliegen, können einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen. So entschied das Landgericht Coburg mit Urteil vom 13. Mai 2009 (Az: 21 O 28/09) und wurde durch das OLG Bamberg im Beschluss vom 7. August 2009 bestätigt (Az: 6 U 30/09).

Es ist dann unerheblich, ob Grenzwerte von Schadstoffen überschritten werden. Nach Meinung der Gerichte reichte es aus, dass aufgrund des anhaltenden Geruchs die Sorge einer Gesundheitsgefährdung bestand. Der Geruch kann beispielsweise durch eine Raumluftanalyse oder eine Ortsbegehung bewiesen werden.

Wenden Sie sich bei dauerhaft starken Gerüchen an den Händler und bitten Sie ihn um Austausch oder Abhilfe durch Entfernung der geruchsbildenden Stoffe. Mehr Informationen zu Ihren Rechten bei Mängeln finden Sie im verlinkten Artikel.

Was sollte ich bei schlechten Gerüchen vermeiden?

Auf keinen Fall sollten Sie üble Gerüche von Möbeln oder Teppichen mit Duftsprays oder ähnlichem bekämpfen. Denn diese Produkte enthalten häufig gesundheitsbedenkliche Stoffe, die beispielsweise Allergien auslösen können. Außerdem überdecken sie den üblen Geruch nur, was letztlich zu einer noch schlechteren Raumluft führt. Lüften Sie stattdessen Ihre Räume mehrmals täglich.

Ratgeber-Tipps

Haushalt im Griff
Das bisschen Haushalt …
nachhaltig haushalten geht eigentlich ganz einfach – wenn man weiß, wie. Waschen, Putzen…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.