Um die 1.500 Verfahren pro Jahr leiten die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern gegen Unternehmen verschiedenster Branchen ein. Mehr als die Hälfte wird erfolgreich außergerichtlich erledigt, weil Firmen Unterlassungserklärungen abgeben. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
Wer kann wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen erheben?
Verbraucher selbst können in Deutschland keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen erheben. Ihre Interessen werden aber von so genannten qualifizierten Einrichtungen wahrgenommen. Das können zum Beispiel Verbraucherzentralen übernehmen.
Welche Verbände in Deutschland klagebefugt sind, ergibt sich aus einer Liste des Bundesamts für Justiz (BfJ).
Verbraucher selbst können hierzulande keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen erheben. Ihre Interessen werden von so genannten qualifizierten Einrichtungen wahrgenommen, die aus eigenem Recht klagen können. Welche Verbände in Deutschland klagebefugt sind, ergibt sich aus einer Liste des Bundesamts für Justiz (BfJ).
Beantragt ein Verein die Eintragung, wird geprüft, ob der Antragsteller die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und eine sachgerechte Aufgabenerfüllung gewährleistet. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Verein qualifizierte Mitarbeiter hat, die Verbraucher aufklären und beraten können. Er muss über eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen. Auch Verbraucherverbänden wie die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erfüllen ebenfalls diese Voraussetzungen.
Wie läuft ein außergerichtliches Unterlassungsverfahren ab?
Mit einer Abmahnung wird ein Unternehmen aufgefordert, zum Beispiel eine beanstandete Werbung zukünftig zu unterlassen. Unterschreibt das Unternehmen eine Unterlassungserklärung, ist das Verfahren außergerichtlich erledigt. Bei Verweigerung kann die Frage vor Gericht geklärt werden. ➜ mehr
Checklisten: Wenn Verbraucher einen Verstoß melden wollen
Gegen unseriöse Unternehmen, die Kunden übervorteilen wollen, können Verbraucherzentralen vorgehen. Wenn Verbraucher dort einen Verstoß melden, müssen sie allerdings einige Informationen gesammelt haben, damit eine mögliche Abmahnung nicht aus Mangel an Beweisen von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. ➜ mehr