Anzahlung im Möbelhaus: Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage

Stand:
Viele Möbelhändler möchten von ihren Kund:innen eine Anzahlung beim Abschluss des Kaufvertrages. Allerdings müssen sich Kund:innen nicht darauf einlassen.
Eine junge Frau sitzt in einem Möbelhaus auf einem Sessel und liest das Preisschild.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kein Käufer ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet.
  • Verlangt ein Händler eine Anzahlung, sollten Sie mit dem Wechsel zur Konkurrenz drohen.
  • Bekommen Sie die Möbel dort nicht, sollten Sie sich allenfalls auf eine geringfügige Anzahlung von bis zu 10 Prozent einlassen.
Off

Die Verbraucherzentralen raten davon ab, hohe Anzahlungen zu leisten, bevor die bestellten Möbel geliefert sind. Denn wenn ein Möbelhaus Insolvenz anmeldet, riskieren Sie, dass Ihre Anzahlungen weg sind.

Kein Käufer und keine Kundin ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet. Das Gesetz sieht Zahlung bei Lieferung vor. Auf Anzahlungsklauseln im Kleingedruckten kann sich der Händler nicht berufen, da diese in der Regel unwirksam sind. Nur wer sich im Kaufvertrag durch seine Unterschrift mit einer Anzahlung einverstanden erklärt, muss diese bezahlen und riskiert im Insolvenzfall ihren Verlust.

Verlangt ein Händler eine Anzahlung, sollten Sie drohen, zur Konkurrenz zu wechseln. Bekommt man die Möbel dort nicht, sollten Sie höchstens bis zu 10 Prozent anzahlen.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Mann berät eine Frau an einem Tisch

Am 16. und 17. Juni 2025 nur Beratung für vorher vereinbarte Termine

Am Montag, den 16. Juni und am Dienstag, den 17. Juni 2025 bieten wir nur Beratung in bereits abgestimmten Terminen an. Beratungen ohne vorher vereinbarten Termin können an diesen beiden Tagen nicht angeboten werden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.