Verbraucherzentralen fordern Regelungen für Pflanzenstoffe

Stand:
Exotische "gesundheitsförderliche" Pflanzen in Nahrungsergänzungsmitteln boomen. Der Verbraucherschutz ist aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht gewährleistet.
Ein Ordner mit der Aufschrift Verordnung neben einer Waage und dem Paragraphenzeichen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Egal wie natürlich sie daherkommen: Pflanzen und Pflanzenextrakte können durchaus (sehr) gesundheitsschädliche Stoffe enthalten.
  • Außerdem werden durch die Verwendung von bekannten Arzneipflanzen nicht erfüllbare Erwartungen an die Produktwirkung geweckt.
  • Zum Schutz der Verbraucher:innen fordern die Verbraucherzentralen daher eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen für die Verwendung und Bewerbung von Pflanzenstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln.
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Die Verbraucherzentralen fordern,

  • ...dass Gesundheitswerbung (gesundheitsbezogene Angaben) für Pflanzenstoffe (Botanicals) im Rahmen der Verordnung (EG) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims-Verordnung) genauso geregelt werden muss wie für alle anderen Stoffe und Zutaten in Lebensmitteln. Dafür ist seitens der Hersteller ein Wirkungsnachweis vorzulegen.
  • ...dass darüber hinaus eine allgemeine Sicherheitsbewertung der Pflanzenstoffe erfolgt und geprüft wird, ob sie als Lebensmittel geeignet sind. Insbesondere die im Bericht der europäischen Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel aus dem Juni 2024 identifizierten 117 potentiell gesundheitsgefährdenden Substanzen sollten zügig geregelt werden.
  • ...dass Arzneipflanzen keine Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln finden: Auch wenn keine pharmakologisch wirksamen Extrakte Verwendung finden, werden alleine durch die Namensnennung von Verbraucher:innen doch arzneiliche Wirkungen erwartet.
  • ...dass die seit Oktober 2020 veröffentlichten, überarbeiteten und erweiterten  Stofflisten „Pflanzen und Pflanzenteile“ sowie „Pilze“ und "Algen" des Bundes und der Länder nicht nur der einheitlichen Einschätzung der Behörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz dienen, sondern zumindest nationale Rechtsverbindlichkeit bekommen müssen. Eine europäische Verbindlichkeit im Rahmen des Anhangs III der Anreicherungs-Verordnung 1925/2006  ist anzustreben.
  • ...dass aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes eine Meldestelle für unerwartete (Neben-)Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln eingerichtet wird, die nicht nur für Apotheken, sondern auch für Verbraucher:innen erreichbar ist. Vorbild dafür könnte die Meldestelle für Arzneimittelnebenwirkungen sein, wo Meldungen von Patient:innen als wichtiger Beitrag zur Arzneimittelsicherheit sehr erwünscht sind.
  • ...dass alle in Deutschland legal angebotenen Nahrungsergänzungsmittel (die gemäß § 5 NEM-V) angezeigt sein müssen) in einer aktuell zu haltenden Internet-Datenbank einsehbar sind. Das gäbe Verbraucher:innen zumindest die Gewissheit, dass diese Produkte bei der Lebensmittelüberwachung bekannt sind.
  • ...dass endlich altersabhängige Höchstmengen (ebenfalls im Rahmen der Anreicherungsverordnung) festgelegt werden, damit Überdosierungen vermieden werden können. Für Vitamine und Mineralstoffe sollten als wissenschaftliche Basis die aktualisierten Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (2024) dienen.
  • ...dass die seit Januar 2009 überfälligen Nährwertprofile erarbeitet werden. Ernährungs­physiologisch eher ungünstige Lebensmittel (zuckerreich, fettreich) dürfen durch den Zusatz von Botanicals und die Verwendung von gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims) kein gesundes Image bekommen.

 

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