Welche Inhaltsstoffe sind in Fatburnern enthalten?
Eine rechtliche Definition, was sich hinter dem Begriff "Fatburner" verbirgt, gibt es nicht. Sie sind deshalb sehr unterschiedlich zusammengesetzt, enthalten aber meist eine oder mehrere der folgenden Substanzen. Diese sind zum Teil für die Verwendung in Lebensmitteln - also auch in Nahrungsergänzungsmitteln – gar nicht zugelassen.
Die Hydroxycitronensäure (HCA) wird aus der indischen Gewürzpflanze Garcinia cambogia (Malabar Tamarinde) gewonnen und als Garcinia-cambogia-Extrakt in Fatburnern eingesetzt. Im Tierversuch wurde ermittelt, dass HCA ein wichtiges Enzym im Fettstoffwechsel hemmt. Deshalb werden Garcinia-Extrakten bzw. der Substanz HCA in der Werbung schlankheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben. Für den Menschen konnte diese Wirkung bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.
HCA-haltige Extrakte haben in Tierversuchen zu Schäden an den Hoden geführt. In Studien am Menschen konnten deshalb keine Versuche mit höheren Dosierungen gemacht werden. Und so bestehen starke Zweifel nicht nur an der Wirksamkeit, sondern auch an der Sicherheit HCA-haltiger Schlankheitsmittel. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart hat Proben untersucht. Dabei wichen die angegebenen HCA-Mengen stark von den tatsächlich festgestellten Mengen ab.
Die Industriechemikalie 2,4-Dinitrophenol (DNP) ist eine giftige, fettlösliche Substanz, die zur Gruppe der Nitrophenole gehört und im ersten Weltkrieg als Sprengstoff für Granaten verwendet wurde. Schon in den 1930er Jahren wurde sie zum Abnehmen verwendet, aber wegen ihrer schädlichen Nebenwirkungen schnell wieder vom Markt genommen. Sie wird heute oft unerlaubt in Nahrungsergänzungsmitteln für Sportler, vor allen Dingen für Bodybuilder, eingesetzt.
DNP stört den normalen Energiestoffwechsel in den Körperzellen. Es verhindert die Bildung des Energieträgers ATP in den Zellen. Die entstehende Energie wird stattdessen als Wärme frei, was sich in Fieber oder Schweißausbrüchen äußert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnte schon 2015 vor Nahrungsergänzungsmitteln mit DNP, da es auch in Europa zu Todesfällen nach Verzehr solcher Produkte kam.
Synephrin, wird oft als Alternative zum verbotenen Ephedrin bzw. Ephedrakraut eingesetzt. Es kommt natürlicherweise unter anderem in der Bitterorange (auch Pomeranze oder Citrus Aurantium) vor, ist in Fatburnern häufig zusammen mit Koffein (bzw. koffeinhaltigen Zutaten wie Guarana, Grüntee- oder Kaffeeextrakt) anzutreffen. Beide Stoffe wirken auf das Herz-Kreislauf-System und können sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. Dies betrifft besonders die Erhöhung der Herzfrequenz und des Blutdrucks.
Über Früchte wird kaum zu viel Synephrin aufgenommen, aber über Nahrungsergänzungsmittel kann das schnell passieren. Aufmerksam sollte man deshalb werden, wenn in der Zutatenliste die Zutat Citrus-Aurantium-Extrakt zu finden ist. Laut BfR sollten mit einem Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr als 6,7 mg Synephrin pro Tag verzehrt werden. In vielen Produkten wird diese Menge aber deutlich überschritten.
Ketone (meist Himbeerketone) werden ebenfalls zur Leistungssteigerung beim Sport und als "Fatburner" zur Gewichtsabnahme angeboten. Fundierte wissenschaftliche Studien, die diese Wirkungen belegen, gibt es nicht. Die Aussagen mit Bezug auf Gewichtsreduktion wurden von der EFSA aufgrund mangelnder Belege bereits als wissenschaftlich nicht gesichert zurückgewiesen.
Das verbotene Yohimbin aus der Rinde des afrikanischen Yohimbe-Baumes kommt in Fatburnern meist als Yohimbinhydrochlorid (Yohimbin-HCL) vor. Es wird für Bodybuilder zum Fettabbau bzw. zur Verbesserung der sportlichen Leistung beworben. Yohimbin kann zwar die Konzentration freier Fettsäuren im Plasma erhöhen, das fördert aber nicht zwangsläufig eine Gewichtsreduktion, die von vielen weiteren Faktoren abhängt.
Als gesundheitliche Risiken von Yohimbin werden u. a. Schlaflosigkeit, Angst und Erbrechen genannt. Yohimbin-HCl erhöht die Herzleistung, was u. a. zu erhöhtem Blutdruck führt. Das BfR bewertet deshalb Yohimbin wegen bekannter Risiken als "nicht für die Verwendung in Lebensmitteln geeignet". Yohimbe wurde im April 2019 mit der EU-Verordnung 2015/650 als ein Stoff eingestuft, dessen Verwendung in Lebensmitteln – und damit auch in Nahrungsergänzungsmitteln – in der Europäischen Union verboten ist (gemäß Anhang III, Teil A, VO (EG) 1925/2006).
Nicht alle als "Fatburner" angebotene Nahrungsergänzungsmittel enthalten gefährliche Substanzen. Die Stiftung Warentest hat 2014 in ihrem Test "Schlankheitsmittel" unter anderem Mittel bewertet, die als "Fatburner" angeboten werden. Enthalten waren meist Polyphenole aus Zitrusfrüchten und anderen Obst- und auch Gemüsearten.
Andere Produkte wiesen Flavonoide, Süßholzwurzeln, Kaffee, Guarana oder grünen Tee auf. Die Spurenelemente Chrom und Zink sowie Kupfer wurden ebenfalls zugesetzt. Für keines der bewerteten Mittel konnte allerdings über Studien ausreichend belegt werden, dass man mit ihrer Hilfe Gewicht verlieren oder halten kann. Bei einem Test der Zeitschrift "Ökotest" aus dem Jahr 2018 waren die maßgeblichen Inhaltsstoffe in den getesteten Fatburner ebenfalls Zitrusfrucht- und Guaranaextrakt.