Wie viel Fleisch ist das richtige Maß?

Stand:
Der eine sieht Fleisch als Hauptbestandteil der Mahlzeit an, für den anderen ist es eine feine Beilage. Die ernährungswissenschaftliche Empfehlung lautet: Nicht täglich Fleisch und nicht mehr als 300 Gramm Fleisch und Wurst pro Woche. Gesunde Ernährung ist auch ohne Fleisch möglich.
Fleisch an der Metzgertheke

Das wichtigste in Kürze:

  • Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, für eine erwachsene Person nicht mehr als 300 Gramm  Fleisch pro Woche zu konsumieren.
  • Fleischverzicht hält die DGE für unproblematisch.
  • Menschen, die sich vegan ernähren, empfiehlt die DGE eine intensive Auseinandersetzung mit der Wertigkeit von Lebensmitteln.
On

Über Fleischmengen lässt sich streiten. Der eine sieht das Fleisch als Hauptbestandteil der Mahlzeit an, für den anderen ist es allenfalls eine feine Beilage.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, Fleisch, wenn überhaupt, in Maßen zu essen. Bei einem Erwachsenen sollten es nicht als 300 Gramm Fleisch und Wurst pro Woche sein.

Hier finden Sie die Empfehlungen der DGE zu gesundem Essen und Trinken. Insbesondere verarbeitetes Fleisch, also Wurst- und Fleischwaren, sollten Sie nur in moderaten Mengen essen, betonten Krebsforscher der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Was ist die richtige Portionsgröße bei Fleisch?

Je nach Gericht werden verschiedene Fleischmengen empfohlen.

Als Faustregel gelten diese Zahlen pro Portion:

Fleisch ohne Knochen:125 bis 150 Gramm 
Fleisch mit Knochen:150 bis 250 Gramm 
Hackfleisch:100 bis 150 Gramm 
Wurst-Einlage:50 bis 90 Gramm 

Vielfach kann man die Mengen jedoch auch reduzieren.

Geht es auch ohne Fleisch?

Wer auf Fleisch ganz verzichten möchte, kann das ohne Probleme tun. In Milch, Joghurt, Käse, Hülsenfrüchten und Getreide ist ausreichend Eiweiß enthalten. Ideal sind Kombinationen wie Kartoffeln mit Ei oder Milch mit Getreide oder Brot. Statt Fleisch können Sie natürlich auch Fisch essen. Vitamine und Eisen sind vor allem in Vollkorngetreideprodukten enthalten, am besten immer in Kombination mit Vitamin C-reichem Gemüse oder Obst.

Wer nicht nur auf Fleisch, sondern auch auf Milchprodukte und Eier verzichten möchte, muss sich allerdings  intensiver mit der biologischen Wertigkeit von Lebensmitteln auseinandersetzen, um sich auch dann noch rundum vollwertig zu ernähren. Tipps und Rezepte zu vegetarischer und veganer Ernährung finden Sie auf der verlinkten Themenseite.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.