Wohnungsanpassung: Veränderungen für ein angenehmeres Leben
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Die wenigsten Wohnungen sind alten- oder behindertengerecht ausgestattet. Manchmal genügen jedoch schon kleine, aber effektive Veränderungen, um das Leben in den eigenen vier Wänden zu erleichtern. Die Verbraucherzentralen erklären, wie Betroffene dafür Geld bekommen können.
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Das Wichtigste in Kürze:
Für Wohnraumanpassung können Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, Zuschüsse beantragen.
Wohnberatungsstellen vor Ort beraten über Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung und Finanzierung.
Bei der Pflegebegutachtung kann im Gutachten bereits festgehalten werden, dass Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren erforderlich sind.
Neben den Zuschüssen der Pflegekassen können für pflegebedürftige Menschen unterschiedliche Baudarlehen beantragt werden.
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Was sind Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen?
Der Boden zu rutschig, der Duscheinstieg zu hoch und die Treppen vor dem Haus haben kein Geländer - manchmal genügen kleinste Mängel im Mietshaus oder Eigenheim und die eigenen vier Wände werden zum Hindernisparcours. Häufig können solche Probleme über so genannte Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen behoben und von der Pflegekasse bezuschusst werden. beseitigt werden.
Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 4.180 Euro pro Vorhaben. Das umfasst alle Maßnahmen, die für den bestehenden Hilfebedarf zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich sind. Viele Anregungen können Sie auf den Seiten zum barrierefreien Wohnen finden.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen stellen, um einen Zuschuss zu erhalten. Dies gilt ab Pflegegrad 1.
Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie bis zu 16.720 Euro pro Umbau erhalten. Eine zusätzliche Förderung gibt es für neu errichtete ambulant betreute Wohngemeinschaften. Um Wohnungen für die Nutzung durch eine solche Wohngemeinschaft umzubauen, gibt es 2.613 Euro pro Person und bis zu 10.452 Euro pro Wohngruppe.
Übrigens: bereits bei der Begutachtung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst wird die Wohnsituation erfasst, um Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen festzustellen.
Kann ein Zuschuss mehrfach beantragt werden?
Ja, allerdings nur, wenn sich die Pflegesituation geändert hat. Alles das, was in einer bestimmten Pflegesituation erforderlich war, gehört zu einer Maßnahme. Sie lässt sich also nicht splitten.
Verschlechtert sich dann allerdings die Situation, kann ein erneuter Antrag gestellt werden. Zum Beispiel, wenn sich die Mobilität der pflegebedürftigen Person verschlechtert und sich der Pflegegrad erhöht. Dann kommt eine neue Bezuschussung in Betracht.
Wie bekomme ich den Zuschuss?
Sie stellen fest, dass Sie sich aufgrund von Hindernissen oder der Beschaffenheit Ihrer Wohnung nicht mehr frei bewegen können oder zum Beispiel Probleme haben, in die Dusche oder Badewanne zu kommen. Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihr Zuhause umzubauen und einen Zuschuss dafür zu erhalten. Dabei sollten Sie eine bestimmte Reihenfolge einhalten, um das Geld auch wirklich zu bekommen.
Wichtig zu wissen: Bevor Sie umbauen, sollten Sie Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen! Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Maßnahmen stellen, sonst können Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
So gehen Sie vor
Nehmen Sie die Wohnberatung in Anspruch.
Suchen Sie Handwerker, die sich bestenfalls mit Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen auskennen. Hier hilft auch die Wohnberatung.
Holen Sie Kostenvoranschläge von Fachbetrieben ein. Mindestens ein Angebot muss vorliegen.
Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse: reichen Sie die Kostenvoranschläge und die Begründung für die Maßnahme ein (die Maßnahme erleichtert die Pflege oder fördert die Selbstständigkeit).
Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit (eventuell mit Hilfe des Medizinischen Dienstes).
Warten Sie Genehmigung ab. Das ist ein schriftlicher Bescheid.
Jetzt können Sie Maßnahme durchführen.
Reichen Sie bei der Pflegekasse die Rechnung ein. Sie erhalten dann den Zuschuss bis zu 4.180 Euro.
Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen beantragen, nutzen Sie gerne das kostenlose Musterschreiben der Verbraucherzentralen.
Sind Sie die oder der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterschreiben.
Alle Musterschreiben, Anträge und Formulare sowie viele hilfreiche Erläuterungen finden Sie auch im Handbuch Pflege.
Müssen Vermieter:innen dem Umbau zustimmen?
Der barrierefreien Umbau ist ein Sonderfall (§ 554a BGB). Danach haben Mieter:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, die Wohnung barrierefrei umzubauen. Das ist so, wenn eine pflegebedürftige Person oder ein Mensch mit Behinderung den Umbau benötigt, um Barrieren zu beseitigen. Einen solchen Umbau müssen Mieter:innen dann mit Vermieter:innen besprechen und erklären, warum der Umbau erforderlich ist. Dazu können auch ein ärztliches Attest, die Pflegeeinstufung oder sonstige Unterlagen genutzt werden. Daraus muss sich ergeben, dass der konkrete Umbau für die vorliegende Einschränkung erforderlich ist.
Vermieter:innen sind in der Regel verpflichtet, diesen Maßnahmen zuzustimmen. Eine Ausnahme gilt, wenn das Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes höher wiegt als das Interesse der Mieter:innen an einer behindertengerechten Nutzung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Umbaumaßnahme erhebliche Auswirkungen auf die Bausubstanz hat oder die Vermietbarkeit der Wohnung beeinträchtigt.
Wichtig zu wissen: Die Kosten für die Umbaumaßnahmen tragen Mieter:innen selbst. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Wohnung beim Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wo bekomme ich Hilfe?
Sie können eine Wohnberatungsstelle aufsuchen. Die Wohnberatung hilft auch, Wohnungen für Menschen mit Demenz sicherer und übersichtlicher zu gestalten. Die Wohnberater:innen erarbeiten nicht nur konkrete Lösungsvorschläge; sie informieren auch darüber, wie solch ein Umbau finanziert werden kann.
Welche Zuschüsse gibt es von anderen Stellen?
Neben den Zuschüssen der Pflegekasse können pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen unterschiedliche Baudarlehen beantragen. So gibt es in einigen Bundesländern besondere Förderprogramme – in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel "Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen". Erkundigen Sie sich dazu in Ihrem Bundesland.
Bundesweite Förderung gibt es bei der KfW, zum Beispiel als Kredit aus dem Programm "Altersgerecht umbauen"
für Eigentümer:innen und Mieter:innen,
als Finanzierung von Modernisierungen im Wohnungsbestand,
oder für den Erwerb frisch umgerüsteter Wohngebäude.
Förderung von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Der Kredit wird über Ihre Hausbank abgewickelt. Empfehlenswert ist eine Beratung zu den KfW-Förderprogrammen. Gewährt wird entweder ein Investitionszuschuss oder ein Kredit. Wer ein Wohngebäude zur Eigennutzung kauft, erhält weitere Förderungen.
Welche Möglichkeiten gibt es für Menschen mit Behinderung?
Menschen mit Behinderung können auch über die so genannte Eingliederungshilfe Mittel beantragen, die der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, angepasst an ihre Bedürfnisse, dienen. Diese Förderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen. Auskunft gibt der örtliche Sozialhilfeträger.
Tipp: Wenden Sie sich an die Wohnberatungsstelle
Wohnberatungsstellen begleiten die Umsetzung des Vorhabens, prüfen Kostenvoranschläge und helfen bei möglichen Problemen mit Vermieter:innen oder Kostenträgern. Über den Link finden Sie weitere Informationen zur Wohnungsanpassung und eine Liste von Wohnberatungsstellen in Deutschland.
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