Vorsicht: Abrechnungsbetrug bei der ambulanten Pflege

Gemeinsamer Flyer Polizei und Verbraucherzentrale Bremen

Gemeisamer Flyer von Polizei und Verbraucherzentrale Bremen

  • Abrechnungsbetrug soll mehr Geld in die Kasse bringen
  • Abrechnungen von Pflegdiensten immer genau prüfen
  • Unterschrift unter einen falschen Leistungsnachweis kann kriminell sein
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Die meisten Pflegeanbieter arbeiten ehrlich und korrekt. Doch es gibt auch einige, die durch illegale Methoden mehr Geld erwirtschaften wollen. Sie rechnen Leistungen ab, die sie nicht erbracht haben. Pflegebedürftige oder Angehörige sind deshalb verpflichtet, Abrechnungen, die sie quittieren sollen, genau zu prüfen. Wenn beispielsweise drei Besuche am Tag auf dem Nachweis stehen, der Pflegedienst aber nur zweimal da war, dürfen Sie die Abrechnung nicht unterschreiben. Sonst machen Sie sich strafbar.

Viele Arten von Abrechnungsbetrug

Beim Abrechnungsbetrug geht es vor allem um illegale Methoden, die mehr Geld in die Kasse bringen sollen. Falsche Abrechnungen für nicht erbrachte Leistungen können sich lohnen. So kann die Pflegekraft auch anstelle der aufgeführten „großen Morgentoilette“ nur die „kleine“ durchführen. Die Pflegekraft könnte Pflegebedürftige auch dazu drängen, einen Leistungsnachweis blanko zu unterschreiben. „Pflegedürftige, bzw. die Angehörigen müssen deshalb genau kontrollieren, bevor sie einen Nachweis unterschreiben. Ist die Abrechnung falsch, machen auch Sie sich mit Ihrer Unterschrift strafbar“, erläutert Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.

Angehörige können Betrügereien vorbeugen

Angehörige können einiges dafür tun, damit es nicht zu solchen Betrugsfällen kommt. „So können Sie zum Beispiel unangemeldete Besuche machen, während das Pflegpersonal vor Ort ist. Erkundigen Sie sich, sofern das möglich ist, bei der/dem Gepflegten nach den geleisteten Arbeiten. Halten Sie Unstimmigkeiten schriftlich fest. Achten Sie darauf, dass Sie keinen „Untervertrag“, zum Beispiel einen 450-Euro-Job, abschießen“, so Oelmann weiter.

Flyer enthält weitere Informationen

Bei der Verbraucherzentrale  Bremen, Altenweg 4, und in der Beratungsstelle Bremerhaven, Barkhausenstraße 16, gibt es den kostenlosen Flyer „Abrechnungsbetrug in der Pflege“ mit weiteren Informationen. Der Flyer wurde vom Bündnis gegen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen erarbeitet, dem u. a. auch die Polizei Bremen und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Bremen angehören.

Der Flyer kann auch kostenlos von der Website der Verbraucherzentrale Bremen heruntergeladen werden. Download

 

Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

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