Zusatzbeitrag - dieses Wort hören die gesetzlich Krankenversicherten gar nicht gern. Am Jahresanfang haben viele Kassen die Zusatzbeiträge erneut erhöht. Mittlerweile zahlen Mitglieder durchschnittlich 1,1 Prozent mehr als den vom Gesetzgeber festgelegten allgemeinen Arbeitnehmer-Beitragssatz von 7,3 Prozent. Teure Krankenkassen verlangen sogar 1,7 Prozent als Zusatzbeitrag - weitere Erhöhungen dürften folgen.
- Kassenwechsel ist einfach und unkompliziert
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
- Nicht nur auf den Beitragssatz, sondern auch auf Leistungen schauen
Die Versicherten müssen aber die höheren Beiträge nicht akzeptieren. Mit Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages hat man ein Sonderkündigungsrecht bei seiner Krankenkasse.
Auch nach Ablauf der Frist besteht eine reguläre Wechselmöglichkeit. Wer mindestens seit 18 Monaten in einer Krankenkasse Mitglied ist, kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Viele Verbraucher haben seit Jahresbeginn diese Möglichkeit genutzt und sich eine neue, kostengünstigere Kasse gesucht. Beim Wechsel von der derzeit teuersten in die günstigste Kasse im Bundesland Bremen kann ein Arbeitnehmer im Schnitt über 300 Euro jährlich sparen.
Wichtig ist das Preis-Leistungs-Verhältnis
Die Versicherten sollten aber auch auf die Leistungen ihrer Krankenkasse schauen. Außerhalb der gesetzlichen "Regelleistungen" bieten viele Krankenkassen Zusatzleistungen wie kostenlose professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Impfungen oder Früherkennungsuntersuchungen an. Weiterhin können Bonus- oder Beitragserstattungsverträge gewählt werden. Einige Krankenkassen bieten Zuschüsse zu Sport und Gesundheitskursen oder übernehmen Kosten für Haushaltshilfen im Krankheitsfall.
Auch der Service muss stimmen
Entscheidend für die Kassenwahl kann auch die gute persönliche Erreichbarkeit durch eine Filiale am Wohnort oder ein "Rund-um- die-Uhr"-Telefonservice sein. Man sollte auch prüfen, ob die Kasse einen Terminservice bietet. Facharzttermine können dann mit Hilfe der Krankenkasse schneller gefunden werden. Einige Kassen bieten bei Bedarf auch Behandlungen in spezialisierten Krankenhäusern an.