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Nach Ende der Corona-Verordnung: Was ändert sich nun bei Impfungen?

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Auch wenn sich Corona-Lage entspannt hat, gibt es immer noch Fragen zu Impfungen gegen COVID-19: Welche Impfstoffe gibt es? Gibt es Nebenwirkungen? Und was ändert sich nun, da die Corona-Pandemie offiziell vorbei ist? Zu wichtigen Fragen geben wir hier Antworten.

Impfspritze wird an einen Oberarm gehalten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die kostenlosen Auffrischungsimpfungen bekommen Sie bei niedergelassenen Hausärzten und Hausärztinnen oder auch bei bestimmten Facharztpraxen sowie in Apotheken.
  • Nach Ablauf der Impfschutzverordnung werden die Corona-Impfungen in die Regelversorgung überführt
  • Das bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten tragen sollen.
  • Hier erfahren Sie, ob Kosten anfallen und welche Empfehlungen es zum Thema Impfungen gibt.
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Was empfiehlt die STIKO?

Vor allem für ältere und vorerkrankte Menschen bleibt COVID-19 ein Risiko, obwohl schwere Verläufe durch die Basisimmunität seltener geworden sind. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat daher ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Die neuen Empfehlungen sind derzeit im Stellungnahmeverfahren. Im Anschluss daran werden Sie beim Robert Koch-Institut veröffentlicht.

Das sind die derzeitigen Empfehlungen. Sie können immer noch ergänzt oder geändert werden:

Auffrischungsimpfung für Menschen ab 60 Jahren und Risikopatient:innen

Die STIKO empfiehlt künftig eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zur Grundimmunisierung für Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben sowie für Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko.

Hierzu gehören:

  • Menschen ab 60 Jahre,
  • Babys und Kinder Personen ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen,
  • Bewohner:innen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen,
  • medizinisches und pflegerisches Personal.

Für die Auffrischungsimpfung werden Impfstoffe verwendet, die an COVID-Varianten angepasst sind. Es sollten mindestens 12 Monate vergehen, bevor Sie sich erneut impfen lassen. Am besten geschieht das im Herbst. Dann sind Sie in der kalten Jahreszeit gut geschützt.

Bei immundefizienten Personen, also Menschen, die eine eingeschränkte Abwehr gegen Krankheitserreger haben, kann es sinnvoll sein, sich zusätzlich in kürzerem Abstand impfen zu lassen. Die Entscheidung über weitere Impfungen treffen die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte.

Für Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren und Schwangere

Hier empfiehlt die STIKO eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung, um die Basisimmunität aufzubauen. Laut STIKO ist es für einen guten und andauernden Schutz wichtig, dass das Immunsystem mindestens dreimal Kontakt mit Antigenen des Erregers hatte, also Sie geimpft sind oder erkrankt waren. Dabei sollen mindestens 2 dieser Kontakte durch Impfungen erfolgen.

Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Hier empfiehlt die STIKO keine routinemäßige COVID-19-Impfung mehr. Hintergrund ist, dass die Infektionen bei gesunden Kindern und Jugendlichen bei den Omikron-Varianten überwiegend mild oder asymptomatisch verliefen. Es bestehen jedoch seitens der STIKO keine Sicherheitsbedenken, wenn sich gesunde Kindern und Jugendliche impfen lassen.

Diese Impfstoffe gegen COVID-19 gibt es

In Europa gibt es derzeit sind aktuell zwei 2 mRNA-Impfstoffe mit an Omikron angepassten Varianten), 2 Vektorimpfstoffe, 3 proteinbasierte Impfstoffe und ein Ganzvirus-Impfstoff. Obwohl alle Impfstoffe unterschiedlich wirken, haben sie eins gemeinsam: sie alle schützen vor dem Coronavirus.

mRNA-Impfstoffe

Es gibt derzeit 2 zugelassene mRNA-Impfstoffe, die an die Omikron-Variante angepasst sind: Comirnaty von BioNTech und Spikevax von Moderna. Die Impfstoffe enthalten sowohl die mRNA der Ursprungsvariante als auch die der Omikron- Variante. Sie können für die Auffrischung (Booster-Impfung) genutzt werden.

Die Grundimmunisierung umfasst 2 Impfserien. Lassen Sie sich erstmals impfen, bekommen Sie zunächst die nicht angepassten Impfstoffe, da die angepassten Impfstoffe nicht für die Grundimmunisierung zugelassen sind. Für die Auffrischung können auch die vorher zugelassenen mRNA-Impfstoffe verwendet werden.

Vektorimpfstoffe

In Deutschland sind 2 Vektorimpfstoffe zugelassen: Vaxzevria von AstraZeneca und Jcovden von Janssen-Cilag. Seit Ende 2021 wird der Impfstoff von AstraZeneca (Vaxzevira) aber nicht mehr eingesetzt.

Zugelassen sind Vektorimpfstoffe für Patient:innen ab 18 Jahren. In Deutschland werden sie jedoch erst ab einem Alter von 60 Jahren verimpft. In der Schwangerschaft sind sie ausgeschlossen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt, nach einer Grundimmunisierung, also 2 Impfungen, die Auffrischung mit einem mRNA Impfstoff.

Für die Grundimmunisierung sind 2 Impfungen erforderlich. In beiden Fällen empfiehlt die STIKO als zweiten Impfstoff einen mRNA-Impfstoff.

Proteinbasierte Impfstoffe

Der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid (Novovax) ist in Deutschland für Menschen ab 12 Jahren zugelassen. Zur Grundimmunisierung sind 2 Impfdosen notwendig. Die Auffrischung kann ab einem Alter von 18 Jahren erfolgen. Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollte er nicht verimpft werden.

Ein weiterer proteinbasierter Impfstoff ist VidPrevtyn Beta von Sanofi Pasteur, der ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen ist. Die STIKO hat bisher aufgrund einer mangelnden Datenlage die Impfung noch nicht empfohlen.

Seit dem 30. März 2023 ist auch noch Bimervax als proteinbasierter Impfstoff zugelassen worden. Er kann für die Auffrischung ab dem 16. Lebensjahr verwendet werden. STIKO-Empfehlungen liegen derzeit noch nicht vor, da der Impfstoff erst vor kurzem zugelassen wurde.

Ganzvirus-Impfstoff

Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Valneva (Valneva GmbH) ist in Deutschland für Personen zwischen 18 und 50 Jahren zugelassen. Eine Grundimmunisierung mit dem Ganzvirus-Impfstoff besteht aus zwei 2 Dosen. Da die Datenlage zu diesem Impfstoff sehr gering ist, soll Vaccine Valneva laut Ständiger Impfkommission nicht bei Schwangeren und Stillenden verimpft werden.

Generell gilt: Wenn es produktbezogene Gründe gibt, weshalb ein bestimmter COVID-19-Impfstoff nicht verwendet werden soll, kann ein anderer zugelassener Impfstoff eingesetzt werden.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Impfstoffen und deren Wirkprinzip finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Die Corona-Schutzimpfung erhalten Sie

  • in Haus-, Privat- und Facharztpraxen,
  • in Kinder- und Jugendpraxen,
  • durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte,
  • in Apotheken.

Apotheker:innen dürfen auch bei Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, wenn Sie dafür geschult sind (§ 20 c Abs. 1 Infektionsschutzgesetz).

Informieren Sie sich in der Praxis oder Apotheke, ob Sie sich dort impfen lassen können. Eine Umkreissuche nach Apotheken, die impfen, finden Sie außerdem beim Deutschen Apothekerverband e.V..

Wer bezahlt eine Corona-Schutzimpfung?

Mit dem Ende der Corona-Maßnahmen ist auch die bundesweite Corona-Impfverordnung ausgelaufen. Der Bund übernimmt die Kosten für eine Corona-Impfung nicht mehr. Künftig sollen die Krankenkassen die Impfung bezahlen.

Allerdings sind die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft noch nicht abgeschlossen. Daher kann es sein, dass  Patient:innen in manchen Bundesländern vorübergehend in Vorkasse gehen müssen. Sie können sich die Kosten im Nachgang dann von Ihrer Krankenkassen erstatten lassen.

Es wird aber eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen geben, da die Impfung in die Regelversorgung übergeht. Fragen Sie vorher Ihre Krankenkasse, Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nach den Kosten.

In diesen Bundesländern oder Regionen gibt ist es bereits eine Einigung:

  • Bayern,
  • Westfalen-Lippe,
  • Hamburg,
  • Niedersachsen,
  • Thüringen und
  • Schleswig-Holstein.

Jetzt, da die Impf-Verordnung abgelaufen ist, regeln die STIKO-Empfehlungen, welchen Anspruch gesetzlich Versicherte auf eine Impfung haben. Darüber hinaus haben Sie einen Anspruch, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin dies für nötig hält.

Gibt es Risiken, die mit einer Corona-Impfung verbunden sind?

Die Studien zeigen bei den bisherigen Impfstoff-Kandidat:innen keine größeren Gefahren an. Leichte Nebenwirkungen wie  Kopfschmerzen, leichtes Fieber, Müdigkeit und eine schmerzende Schwellung an der Einstichstelle sind bei Impfungen nichts Ungewöhnliches.

Meist ist das sogar ein gutes Zeichen: Das Immunsystem reagiert auf den Impfstoff. Wenn die Symptome aber stärker werden und nicht schnell wieder abklingen, wenden Sie sich an Ihre zu einer Ärztin oder Ihren Arzt.

Bei Impfstoffen lässt sich nicht ganz ausschließen, dass es in seltenen Fällen zu schwereren Nebenwirkungen kommt. In sehr seltenen Fällen ist es zu allergischen Reaktionen gekommen. Auch das ist für Impfstoffe nicht ungewöhnlich. Mediziner:innen können darauf reagieren. Wissen Sie, dass Sie Allergien haben, sollten Sie das vor der Impfung ansprechen. Informationen rund um Nebenwirkungen bekommen Sie auf der verlinkten Website.

Gut zu wissen: Wenn Sie Nebenwirkungen feststellen, melden Sie diese über das Portal des Paul-Ehrlich-Instituts. So bekommen die Behörden davon Kenntnis erhalten.

Achtung: Eine solche Meldung ersetzt keinen Kontakt zu einem Arzt, wenn es Ihnen schlecht geht!

Was gilt als Impfschaden und wer haftet dafür?

Ein sogenannter Impfschaden ist nach der gesetzlichen Definition des § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dann gegeben, wenn die Schutzimpfung eine über das übliche Ausmaß einer normalen Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung hervorgerufen hat.

Beispiele für normale Impfreaktionen, die nicht als Impfschaden gelten, sind:

  • Schmerzen an der Einstichstelle,
  • Rötungen,
  • Kopf- oder Gliederschmerzen.

Bei einem dauerhaften Impfschaden haben Betroffene nach § 60 IfSG einen Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach dem Bundesversorgungsgesetz. Wer dafür auf Landesebene zuständig ist, sehen finden Sie auf der Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Daneben können auch der Hersteller des Impfstoffs, etwa nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), oder die impfenden Ärzt:innen haften, sofern diesen Fehler bei der Impfung unterlaufen sind, die zu einem Impfschaden geführt haben.