Kleine Checkliste für Heilpraktikerkosten

Stand:
Immer wieder gibt es Beschwerden über Rechnungen von Heilpraktikern. Diese Checkliste gibt Anhaltspunkte über den möglichen Rahmen der Gebühren und darüber, ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden müssen.

Immer wieder gibt es Beschwerden über Rechnungen von Heilpraktikern. Diese Checkliste gibt Anhaltspunkte über den möglichen Rahmen der Gebühren und darüber, ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden müssen.

Off

Höhe der Kosten

Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung können sehr unterschiedlich ausfallen.

Von den Heilpraktikerverbänden wurde ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erstellt. Dieses Gebührenverzeichnis ist jedoch veraltet und rechtlich nicht bindend. Dies hat den Nachteil, dass die Behandlungskosten letztendlich im Ermessen des Heilpraktikers liegen. Es hat jedoch auch den Vorteil, dass der Patient durch Verhandlung auf die Kosten Einfluss nehmen kann.

Wird keine Vergütung vereinbart, so gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker als übliche Vergütung im Sinne von § 612 Absatz 2 BGB.

Als Grenze für einen angemessenen Preis wird oft der 2,3fache Satz einer vergleichbaren Leistung der Gebührenordnung der Ärzte angesehen.

Wer trägt die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten so gut wie nie. Es gibt jedoch Versicherungsunternehmen, die Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden anbieten.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung in der Regel. Es werden jedoch nicht in jedem Fall alle Kosten übernommen, weshalb man vor einer Behandlung Rücksprache mit seinem Versicherer halten sollte.

Neben dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker gibt es noch das Hufelandverzeichnis für einzelne Leistungen des Heilpraktikers. Dieses Verzeichnis wird als Orientierungshilfe dafür eingesetzt, welche Leistungen Naturheilleistungen sind. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis stellt jedoch keine Gebührenordnung dar, mit dem man die Höhe Abrechnung der Leistung bestimmen könnte. Es ist vielmehr ein Leistungsverzeichnis. Viele private Krankenkassen orientieren sich daran, um die Erstattungsfähigkeit von Leistungen dem Grunde nach zu beurteilen.

Beamte sind hinsichtlich der Behandlungskosten meist beihilfeberechtigt, Siehe: Erstattung von Heilpraktikerleistungen für Beamte des Bundes. Jedoch gilt auch hier, dass nicht immer alle Kosten getragen werden, so dass eine konkrete Nachfrage ratsam ist.

Rechtsprechung:

Das OLG Köln sah es als nicht angängig an, dass dem Heilpraktiker eine beliebige Rechnungsstellung unter der Nennung von Gebührenpositionen gestattet sei, während Ärzte und Zahnärzte, die gegenüber dem Heilpraktiker eine langjährige Ausbildung durchlaufen würden, verpflichtet seien, auf Unterschiede der Sätze der Gebührenordnung und der in Rechnung gestellten Beträge hinzuweisen. OLG Köln, Urteil vom 06.10.1997 – 5 U 45-97

Literatur
Terbille, Münchener Anwaltshandbuch, Medizinrecht, 1.Auflage 2009, Rn. 265f.
Quaas/Zuck, Medizinrecht, 2.Auflage 2008; Rn 5-8.
Beihilfenverordnung NRW, Verkündungsstand 21.03.2012.
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.