Wann sollte ich anfangen, mich mit dem Thema Rentenbesteuerung zu beschäftigen?
Eigentlich ist es nie zu früh, an das Thema Absicherung im Alter zu denken. Gerade in jungen Jahren werden hierfür die Weichen gestellt. Dabei spielt auch die spätere Besteuerung der Renten eine bedeutende Rolle. Die Möglichkeiten sind vielfältig – eine gute Planung schützt vor bösen Überraschungen.
Warum werden denn immer mehr Rentner steuerpflichtig?
Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes werden seit 2005 unter anderem auch die gesetzlichen Renten anteilig besteuert. Der steuerfreie Anteil der Renten wird jährlich abgeschmolzen bis schließlich in 2040 eine 100-prozentige Besteuerung der "Neurenten" erreicht ist.
Tatsächlich wird nicht eine einzelne Rente besteuert, sondern die Summe aller Einkünfte. Darauf findet dann die Steuertabelle Anwendung. Eigentlich müsste man nicht von Besteuerung der Renten sondern vielmehr von Besteuerung der Rentner sprechen.
Sollten Rentner und noch berufstätige Ehegatten getrennte Steuererklärungen machen, um Steuern zu sparen?
Grundsätzlich wäre das zwar möglich, allerdings in den meisten Fällen nicht empfehlenswert. Gerade in der gemeinsamen Veranlagung und der Anwendung des Splittingtarifes liegt meist der Steuervorteil.
Müssen Rentner befürchten, nach der letzten Rentenerhöhung plötzlich steuerpflichtig zu werden?
In den letzten Jahren sind die Rentenerhöhungen mit unter zwei Prozent ja eher mäßig ausgefallen. Gleichzeitig steigen anteilig auch die Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die ja als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Wenn man dann noch bedenkt, dass auch der Grundfreibetrag von 8652 Euro (in 2016) auf 9168 Euro (in 2019) ansteigt, ist allein wegen der Erhöhungen mit dem Eintritt in die Steuerplicht nicht zu rechnen.
Welche Rentner sollten denn nun eine Erklärung abgeben – und was können sie steuermindernd absetzen?
Alle "Neurentner" sollten im Jahr des Rentenbeginns eine Steuererklärung einreichen, denn nicht selten wartet sogar eine Steuererstattung auf sie. Freiwillig Steuererklärungen einzureichen lohnt sich mitunter auch, wenn von den Guthabenzinsen Kapitalertragssteuer einbehalten wurde, die sich der Sparer erstatten lassen kann.
Je nach Einkunftsart ist das natürlich sehr unterschiedlich. Ganz allgemein kann ich sagen, dass im Bereich der Sonderausgaben und bei den außergewöhnlichen Belastungen ein hohes Sparpotential stecken kann. Ich denke dabei an Spenden, krankheitsbedingte Kosten wie Zuzahlungen, Brille, Hörgeräte, Zahnersatz aber auch Fahrten zu Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern.
Welche Belege sollten gesammelt werden?
Um es mit dem Schriftsteller Otto Galo zu sagen: "Das Steuerrecht ist die Erziehung zur Kleinlichkeit". Wer tatsächlich jeden Zuzahlungsbeleg der Apotheke sammelt, jeden gefahrenen Kilometer zum Arzt, Optiker und Krankenhaus notiert, wird sich am Jahresende wundern, welche Beträge sich angesammelt haben. Häufige Kleinstspenden ergeben auf ein Jahr gesehen mitunter auch eine beachtliche Summe. Durch "bündeln" dieser Spenden und bargeldlose Zahlung haben Sie sofort auch einen Nachweis für die Steuererklärung.