Zur Rechenmethode: Von jedem Euro, den Sie im Jahr 2022 über die Preisverdopplung hinaus gezahlt haben, wird der Staat 80 Prozent übernehmen. Diese Entlastung erhalten Sie aber nur dann, wenn der Erstattungsbetrag mindestens 100 Euro pro Haushalt beträgt. Außerdem gibt es auf diese Weise maximal 2000 Euro pro Haushalt.
Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus nennt das Bundesministerium:
Ein Haushalt bezieht 3000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((Rechnungsbetrag für die gelieferten 3000l brutto)- 2*(3000*0,71))=432 Euro.
Beim Rechnungsbetrag für die gelieferten 3000l brutto wird es sich in diesem Beispiel bei den meisten Brennstoff-Anbietern um 3000 Liter Mal 1,60 Euro pro Liter handeln, also in der Rechnung oben: 4800 Euro.
Werden mehrere Privathaushalte durch die Heizung versorgt, ändern sich sowohl der Mindestbetrag als auch die maximal erreichbare Erstattung.
Der Mindestbetrag steigt für jeden Privathaushalt um 100 Euro. Allerdings nur bis zu 1000 Euro, danach steigt er dann nicht mehr.
Der Maximalbetrag steigt für jeden Privathaushalt um 2000 Euro.
Das Bayerische Staatsministerium nennt zum jeweiligen Mindestbetrag Beispiele:
Beheizt eine Feuerstätte ein Einfamilienhaus (einen Privathaushalt), dann beträgt der Mindestentlastungsbetrag 100 Euro.
Beheizt eine Feuerstätte in einem Mehrfamilienhaus drei Privathaushalte, dann beträgt der Mindestentlastungsbetrag 300 Euro (3 x 100 Euro).
Beheizt eine Feuerstätte in einem Mehrfamilienhaus 15 Privathaushalte, dann beträgt der Mindestentlastungsbetrag 1000 Euro.
Wichtig ist: Für eine Erstattung müssen Sie bei Ihrem Bundesland einen Antrag stellen.
Schritt 3: Stellen Sie einen Antrag
Sie glauben, dass Sie einen Erstattungsanspruch haben könnten? Die Hilfe wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen sich darum selbst kümmern.
Sie sollten einen Antrag auf die Hilfe stellen - und zwar bei der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland:
- In Bayern finden Sie Informationen und auch den Online-Antrag unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php.
- In Berlin gibt es ein eigenes Programm mit eigenen Regelungen. Informationen finden Sie unter https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/heizkostenhilfe-berlin.html, dort schreibt die zuständige Investitionsbank (Stand 16. Mai 2023): "Aufgrund des neuen Bundeshilfsprogramms und der notwendigen Anpassung des Verfahrens pausiert die Antragstellung."
- In NRW informiert das Ministerium unter https://www.mhkbd.nrw/themenportal/finanzielle-hilfen-fuer-pellets-heizoel-und-fluessiggas. Dort können Sie inzwischen auch einen Antrag stellen.
- Die übrigen 13 Bundesländer haben sich zusammengetan. Sie informieren gemeinsam unter https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN. Dort können Sie auch Ihren Antrag stellen.
Häufige Fragen beantwortet auch das zuständige Bundesministerium.