Strompreise werden gesenkt
Um die Mehrbelastung durch die Einführung eines CO2-Preises abzufedern, sollen die Strompreise gesenkt werden. Um wie viel genau, hängt davon ab, wie hoch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zukünftig ausfallen und wie diese dann rückverteilt werden.
Für die Jahre 2021 und 2022 wird die EEG-Umlage gedeckelt. Dies ist eine der Konjunkturmaßnahmen, die die Große Koalition im Juni 2020 beschlossen hat. In 2021 wird die EEG-Umlage 6,5 Cent pro Kilowattstunde betragen, in 2022 6 Cent pro Kilowattstunde. Sofern Stromanbieter die Umlagensenkung 1:1 weitergeben, beträgt die Entlastung im kommenden Jahr für einen Haushalt mit 3.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch ca. neun Euro im Jahr.
Steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen
Neu ist die Möglichkeit, Maßnahmen zur energetischen Verbesserung Ihres Gebäudes bei der Steuererklärung zu berücksichtigen. Das soll die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern und die Erneuerung von Heizkesseln attraktiver machen. Bis zu einer Gesamtsumme von 200.000 Euro können Sie diese Investitionen geltend machen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein ausschließlich selbstgenutztes Einfamilienhaus handelt.
Verteilt über 3 Jahre können dann 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden – maximal sind also 40.000 Euro als Zuschuss möglich. Alle Maßnahmen sind mit bestimmten Anforderungen verbunden. So müssen Sie etwa beim Heizungstausch die Nutzung von erneuerbaren Energien zumindest schon vorbereiten und bei einer Dämmung müssen die Dämmstoffe bestimmte Mindeststärken aufweisen.
Details zu den Förderbestimmungen der steuerlichen Abschreibung können Sie dem Bundesgesetzblatt entnehmen. Alternativ zur steuerlichen Förderung können Sie auch die neuen Förderprogramme der KfW oder des BAFA nutzen.
Neue Förderprogramme von KfW und BAFA
Schon bisher gab es für energetische Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse oder vergünstigte Kredite, wenn bestimmte Anforderungen eingehalten wurden. Hier hat das Klimapaket wesentliche Verbesserungen gebracht: Die Fördersätze sind nun deutlich höher. Maßnahmen zur Heizungserneuerung werden nun mit bis zu 45 Prozent gefördert. Vor allem der Wechsel vom Energieträger Öl hin zu Gas und erneuerbaren Energien wird durch eine zusätzliche Förderung attraktiver.

Alle Förderungen für Heizungserneuerungen setzen übrigens voraus, dass Sie erneuerbare Energien nutzen oder dies wenigstens innerhalb von 2 Jahren nachholen - genauere Details hierzu finden Sie in unserem Artikel zu Förderprogrammen. Eine Förderübersicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien hat das BAFA erstellt. Wichtige Änderungen bei der Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren finden Sie bei der KfW.
Der Austausch Ihres Ölkessels ohne Wechsel des Energieträgers wird nicht mehr gefördert.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) besiegelt Aus für Ölheizung
Als Hauseigentümer müssen Sie sich darauf einstellen, dass ab 2026 neue Ölheizungen nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingebaut werden dürfen – dies sieht das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Dieses Gesetz, das bereits seit längerem geplante Änderungen beim Bau und der Sanierung von Gebäuden im Zuge des Klimapakets umsetzt, tritt am 1. November 2020 in Kraft.
Während Ölkessel im Neubau ohnehin keine Rolle mehr spielen, müssen diejenigen, die in ihrem Gebäude noch eine Ölheizung haben, den Energieträger wechseln – sofern sie nicht zu den im Gesetz genannten Ausnahmen zählen. Details dazu sind im Entwurf des GEG enthalten, allerdings ist einiges noch nicht abschließend geklärt.
Neu sind im GEG auch veränderte Regelungen zum Energieausweis. So müssen Makler und Verkäufer künftig Interessenten schon bei der Besichtigung eines Objektes einen Energieausweis vorlegen. Bisher konnten sie darauf verweisen, dass er gerade in Arbeit sei. Künftig wird auch ein Wert der CO2-Emissionen für die Beheizung des Gebäudes ermittelt und im Ausweis genannt.