Wärmepumpen
Die Neuanschaffung von Wärmepumpen ist förderfähig, wenn die Anlage überwiegend für folgende Zwecke genutzt werden:
- Raumheizung von Gebäuden
- kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
- Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz
Gefördert wird auch die Nachrüstung bivalenter Systeme mit Wärmepumpe. Eine Liste der förderfähigen Anlagen finden Sie beim BAFA.
Biomasse-Anlagen (Scheitholz, Pellets, Holzschnitzel)
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung ab 5 kW Nennwärmeleistung:
- Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln
- Pelletöfen mit Wassertasche
- Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. -hackschnitzeln und Scheitholz
- besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
Eine Liste der förderfähigen Anlagen finden Sie beim BAFA.
Bei der Verbrennung von Biomasse entstehen Emissionen, für die Grenzwerte einzuhalten sind. Anlagen mit besonders geringen Staubemissionen (2,5 mg/m3) erhalten einen höheren Zuschuss (Innovationsbonus in Höhe von 5 Prozent).
Eine Liste der förderfähigen Anlagen finden Sie beim BAFA.
Solarthermieanlagen
Die Errichtung oder Erweiterung von solarthermischen Anlagen wird gefördert, wenn sie mindestens einem der folgenden Zwecke dient:
- Warmwasserbereitung
- Raumheizung
- kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
- solare Kälteerzeugung
- die Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme- und/oder Kältenetz
Eine Liste der förderfähigen Anlagen finden Sie beim BAFA.
Gas-Hybridheizungen
Bei diesem Heizungssystem werden zwei Energiequellen genutzt: Gas plus Erneuerbare. Der Hauptwärmeerzeuger ist eine Gas-Brennwertheizung. 25 Prozent der Heizlast muss allerdings durch eine Solarthermie-, Wärmepumpen- oder Biomasse-Anlage erzeugt werden. Im Gegensatz zu „Renewable Ready“-Anlagen muss die ergänzende Erzeugung durch Erneuerbare sofort bei Inbetriebnahme umgesetzt werden.
Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“
Gemeint sind damit Gas-Brennwertheizungen, die spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme auch Wärme aus erneuerbaren Energien nutzen. Sie müssen bereits bei Inbetriebnahme weitestgehend auf die Einbindung von Erneuerbaren Energien vorbereitet sein. 25 Prozent der Heizlast muss durch eine Solarthermie-, Wärmepumpen- oder Biomasse-Anlage erzeugt werden.
Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen
Diese Hybridheizungen (EE-Hybride) sind keine speziellen Heizungsanlagen, sondern Kombinationen aus Solar-, Biomasse- und/oder Wärmepumpen.
Fernwärme
Als Alternative zur eigenen Heizung wird der Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz (Fernwärme) gefördert, sofern dessen Wärmeerzeugung zu mindestens 25 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeist wird.
Gebäudenetz
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung eines nicht-öffentlichen Wärmenetzes (Gebäudenetz) zur ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens 2 Gebäuden auf dem Grundstück eines Eigentümers. Die Wärmeerzeugung muss zu mindestens 25 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden und es darf kein Öl als Brennstoff eingesetzt werden.
Gefördert wird zudem der Anschluss an ein förderfähiges Gebäudenetz.
Heizungsoptimierung
Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems:
- Hydraulischer Abgleich
- Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen
- Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Dämmung der Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern
Detaillierte Informationen zur Heizungsoptimierung erhalten Sie auf den Internetseiten des BAFA.