Kostenfalle Kunden-Hotline

Stand:
Seit Juni 2014 gelten neue Regeln für Kunden-Hotlines, bei denen Sie u. a. Fragen zu einem bereits geschlossenen Vertrag stellen können. Unternehmen dürfen seitdem für den Anruf keine Kosten mehr verlangen, die die bloße Telefongebühr übersteigen.
On

Regeln für Kunden-Hotlines

Seit Juni 2014 gelten neue Regeln für Kunden-Hotlines, bei denen Sie u.a. Fragen zu einem bereits geschlossenen Vertrag stellen können. Unternehmen dürfen nun keine Kosten mehr verlangen, die die bloße Telefongebühr übersteigen.

Diese Regelung gilt allerdings nur für Verbraucher, die bereits Kunden bei dem Unternehmen sind.

Kostenpflichtige Bestellhotlines

Kostenpflichtige Bestellhotlines sind nach wie vor zulässig. Bei teuren Sonderrufnummern wie 0180 oder 0900 dürfen Warteschleifen nur noch eingesetzt werden, wenn für Sie als Anrufer ein Festpreis gilt oder bei Abrechnung im Minutentakt zumindest die Wartezeit für Sie kostenfrei ist. Zu Beginn des Anrufs müssen Sie per Ansage sowohl über die voraussichtliche Dauer der Warteschleife informiert werden als auch darüber, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder die Wartezeit für Sie kostenfrei ist.

Sollten Unternehmen diese Regelungen nicht umsetzen, können Sie sich mit Beschwerden über Warteschleifen an die Bundesnetzagentur
Telefon: 0291 9955 - 206; rufnummernmissbrauch@bnetza.de
oder an die Verbraucherzentralen der jeweiligen Bundesländer wenden.

Unsere Tipps –  Kostenfallen Kunden-Hotlines

  • Für Kundenanrufe haben viele Telekommunikationsunternehmen inzwischen Gratis-Nummern eingerichtet. Diese sind meist erkennbar an einer 0800-Vorwahl.
  • Wenn Sie auf telefonische Hilfe nicht verzichten möchten, sollten Sie bereits bei der Wahl des Anbieters darauf achten, dass das Telekommunikationsunternehmen preisgünstig erreichbar ist.
  • Rufen Sie nur bei dringenden oder individuellen Problemen die Kunden-Hotline an. Dies gilt auch bei Auslandsaufenthalten und im Urlaub.
  • Als eine alternative Kontaktaufnahme bieten viele Telekommunikationsunternehmen auch den E-Mail-Kontakt auf ihren Webseiten an. Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen (FAQs) direkt auf der Internetseite der Unternehmen beantwortet. Schauen Sie bitte nach, ob die eine oder andere Frage, die Sie stellen möchten, bereits in den FAQs aufgeführt ist.
  • Beachten Sie bitte die jeweiligen Minutenpreise bei Servicenummern von Anbietern, die zu Kostenfallen werden können. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen wie Pannendienste, die Zeitansage etc., nicht um eine Kunden-Hotline. Die Preise der Servicenummern können aus den jeweiligen Preislisten der Unternehmen entnommen werden.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.