Informationen zum Rundfunkbeitrag

Stand:
Asylbewerber, die in Flüchtlingseinrichtungen leben, müssen sich nicht beim Beitragsservice anmelden.

Asylbewerber, die in Flüchtlingseinrichtungen leben, müssen sich nicht beim Beitragsservice anmelden.

Off

Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist jeder Wohnungsinhaber gesetzlich verpflichtet, sich anzumelden. Dabei genügt es, wenn eine Person, die in der Wohnung lebt, sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Asylbewerber müssen sich nicht anmelden! Einrichtungen für Asylbewerber sind Gemeinschaftsunterkünfte und die einzelnen Zimmer gelten nicht als Wohnungen. Aus diesem Grund sind die Bewohner der Einrichtungen nicht anmeldepflichtig. Eine Anmeldung ist auch nicht erforderlich, wenn Asylbewerber vorübergehend außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft in einer Wohnung untergebracht sind.

Bei der letztgenannten Gruppe melden die Kommunen die Anschriften der Unterkünfte beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an.

Aufforderung zur Anmeldung in jedem Fall beantworten

Asylbewerber, die entgegen dieser Regelung vom Beitragsservice eine Aufforderung zur Anmeldung erhalten, sollten dem Beitragsservice mit Hilfe des mitgeschickten Antwortbogens mitteilen, dass ein Antrag auf Asyl gestellt wurde. Eine Zusendung von Leistungsbescheiden an den Beitragsservice ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Asylbewerber, die bereits beim Beitragsservice angemeldet sind, können sich beim ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice abmelden. Die Anschrift des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice lautet: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln. Formulare gibt es im Infozentrum der Verbraucherzentrale Bremen.

Asylbewerber, die außerhalb von Flüchtlingseinrichtungen leben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können sich von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren befreien lassen. Diese Befreiung von den Rundfunkgebühren muss aber formell beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragt und der Leistungsbezug nachgewiesen werden.

Kostenlose Beratung durch die Verbraucherzentrale Bremen

Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.