Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Altenburger Land

Stand:
Die Sparkasse Altenburger Land bot Verbraucher:innen in den 1990er und 2000er Jahren unbefristete Sparverträge des Typs „s-Vermögensplan“ an. Sparer:innen sollten Zinsen und attraktive Prämien erhalten, vor allem bei langer Spardauer. Zirka 6.000 Verträge wurden geschlossen. Bevor Sparer:innen die höchsten Prämien erreichen konnten, kündigte die Sparkasse die Verträge 2020. Der vzbv hält dies für unrechtmäßig und reichte deshalb eine Musterfeststellungsklage ein. Das Gericht sollte auch die Unwirksamkeit der Zinsklauseln feststellen.

Inzwischen haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt, das Klageverfahren ist beendet.
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Termine

  • Dienstag, 28. Februar 2023
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Altenburger Land ein.
  • Mittwoch, 24. Mai 2023
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Montag, 24. Juli 2023
    Mindestens 50 Betroffene haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Montag, 1. Juli 2024
    Vergleichsschluss und Klagerücknahme
    Die Parteien haben einen Vergleich geschlossen.Daraufhin hat der vzbv die Klage zurückgenommen. Damit endet das Verfahren. Eine An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich.


Häufig gestellte Fragen

Für wen gilt der Vergleich?

Der Vergleich gilt für alle betroffenen Kund:innen der Sparkasse Altenburger Land, die zum Zeitpunkt der Rücknahme der Musterfeststellungsklage in das Klageregister eingetragen waren. Eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich. Wer sich bereits selbst mit der Sparkasse geeinigt hat, profitiert nicht vom Vergleich.

Was muss ich tun, um den Vergleich zu schließen?

Sie werden automatisch von der Sparkasse angeschrieben, wenn Sie im Klageregister eingetragen sind. Dem Anschreiben der Sparkasse liegt ein Antwortschreiben an die Sparkasse bei. Dieses muss innerhalb von vier Wochen an die Sparkasse zurückgeschickt werden. Diese Frist beginnt mit dem Datum des Poststempels auf dem Brief, den die Sparkasse mit dem Vergleichsangebot an die Verbraucher:innen versendet hat. Sie müssen in jedem Fall innerhalb dieser Frist der Sparkasse mit dem beigefügten Antwortformular antworten, wenn Sie eines der drei Angebote der Sparkasse annehmen wollen. Auf die Vierwochenfrist wird auch im Anschreiben der Sparkasse hingewiesen.

Welches Ziel verfolgte die Klage?

Mit der Musterfeststellungsklage wollten wir erreichen, dass die betroffenen Sparer:innen die Verträge weiterhin besparen und insbesondere in den Genuss der Prämien kommen können. Wir meinen, dass die im Jahre 2020 ausgesprochenen Kündigungen unwirksam waren, weil die Sparkasse sich auf ein vertragliches Kündigungsrecht beruft, das der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt hat. Jedenfalls aber hätte die Sparkasse die Sparer:innen nicht daran hindern dürfen, die höchste Prämienstufe zu erreichen. Das Gericht sollte außerdem feststellen, dass die Zinsklauseln in den Verträgen unwirksam sind. Wie die Zinsen richtigerweise zu berechnen gewesen wären, war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Wo und von wem kann ich mich beraten lassen?

Bei Fragen zum geschlossenen Vergleich zwischen dem vzbv und der Sparkasse Altenburger Land können Sie die individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Thüringen in Altenburg oder Gera nutzen. Einen Termin erhalten Sie unter der Telefonnummer 0365 8310110.


Aktuelle Meldung zur Klage

Abfindung oder Fortführung des Sparvertrags möglich: Vergleich lässt Sparer:innen die Wahl

vzbv und Sparkasse haben einen Vergleich geschlossen, das Klageverfahren ist beendet. Die Sparkasse Altenburger Land wird den Verbraucher:innen, die sich an der Klage beteiligt hatten, drei Angebote machen, aus denen sie wählen können. Diese gehen zum Teil über das hinaus, was im Klageverfahren erreichbar gewesen wäre.

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

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In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.