Fortbildungen für Multiplikator:innen im Bereich Integration

Buchen Sie unsere Fortbildung in Nordrhein-Westfalen zu verbraucherrechtlichen Themen für Multiplikator: innen, die im Bereich Integration tätig sind. Nach der Fortbildung wissen Sie, wie Sie neu zugewanderte Menschen über verbraucherrechtliche Themen niederschwellig informieren.
Weiterbildung Vortrag
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Die Verbraucherzentrale NRW bietet Informationsveranstaltungen zu verschiedenen relevanten verbraucherrechtlichen Themen für Menschen an, die im Bereich Integration tätig sind.

Solide und vorausschauende Alltagsbewältigung neu zugewanderter und geflüchteter Menschen benötigt den gezielten Aufbau verbraucherrechtlicher Fähigkeiten – in erster Linie in den Themenbereichen, in denen schwerwiegende finanzielle Folgen und prekäre Lebenssituationen drohen. Mit der Vermittlung von Basisinformationen unterstützen Sie neu zugewanderte und geflüchtete Menschen in diesem notwendigen Integrationsprozess.

In unserer Fortbildung erfahren Sie, welche Basisinformationen neue Verbraucher: innen benötigen und wie Sie diese mithilfe von Konzepten und Materialien vermitteln können.

Die Fortbildung umfasst keine Beratungsfälle!

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Bei Fragen oder zur Terminabsprache erreichen Sie uns unter:
get-in@verbraucherzentrale.nrw
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Helmholtzstraße 19
40215 Düsseldorf
Tel. 0211 3809-379

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.