Unterrichtsmaterial "Werbung in sozialen Medien"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I herunter, das sich mit verschiedenen Beiträgen aus sozialen Netzwerken und den Unterschieden zwischen Inhalt und Werbung befasst.
Off

Dieses Unterrichtsmaterial befasst sich mit verschiedenen Beiträgen aus sozialen Netzwerken und den Unterschieden zwischen Inhalt und Werbung. Die Schülerinnen und Schüler lernen so, Beiträge ihrer Funktion nach einzuordnen. Auf diese Weise wird der konkretisierende Begriff „Medien als Einflussfaktoren“ der Leitperspektive Verbraucherbildung an einem schülernahen Thema in den Deutschunterricht integriert.

Download des Materials

​​Download-Button
Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.1 Texte und andere Medien
3.2.1.3 Medien

Inhaltliche Kompetenzen
(1) Medien hinsichtlich ihrer Darbietungsform und Kommunikationsfunktion beschreiben (Printmedien, Hörmedien, visuelle, audiovisuelle Medien; Suchmaschinen, Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsplattformen, soziale Netzwerke) (G, M und E)
(2) Funktionen von Medien unterscheiden (G), vergleichen (M) und bewerten (E) (Information, Unterhaltung, Kommunikation, auch Werbung)

Konkretisierende/r Begriff/e
– Medien als Einflussfaktoren

Klassenstufe und Niveau
Klasse 8 – E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
Ca. 90 Minuten

Zusätzlich benötigtes  Material
Je nach Schulausstattung und Durchführung: entsprechende Hard- und Software für jede/n Schüler/in oder Bastelmaterial für Postererstellung.

Fächerübergreifende Aspekte
Anknüpfungspunkte zum Thema finden Sie im Themenkomplex "Werbung" beziehungsweise im Themenkomplex "Soziale Medien".

Kommentar
Je nach persönlichem Unterrichtsstil und technischer Ausstattung der Schule kann diese Unterrichtseinheit entweder digital oder analog durchgeführt werden.

 

 

 

 

VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.