• Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben
• Wer Post bekommt sollte reagieren
• Schriftliche Anmeldung beim Beitragsservice ist Pflicht
• Ermäßigung oder Gebührenbefreiung in Einzelfällen möglich
„Wer in diesen Tagen Post vom Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio (umgangssprachlich GEZ) bekommt, sollte darauf reagieren“ empfiehlt Nicole Mertgen von der Verbraucherzentrale in Bremen.
Jeder Wohnungsinhaber ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, sich beim Beitragsservice anzumelden. Es genügt, dass eine einzige, in der Wohnung lebende Person sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Da dem Beitragsservice manchmal nicht bekannt ist, wie viele Personen in einer Wohnung leben, stimmt er sich regelmäßig mit den Einwohnermeldeämtern ab. Dieser Abgleich wird derzeit durchgeführt. Lassen sich Einwohner keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung zuordnen, werden sie angeschrieben. „Dieser Datenabgleich ist gesetzlich geregelt und daher rechtmäßig“, sagt Nicole Mertgen“.
An-, Ab und Ummeldungen und Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung sind stets schriftlich auf den Formularen der Beitragsservices zu stellen. Privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen müssen auch angemeldet werden Hier wird ein separater Beitrag erhoben. Eventuell besteht die Möglichkeit der Beitragsbefreiung oder Ermäßigung.