Probleme mit untergeschobenen oder ungewollten Zeitschriftenabonnements

Pressemitteilung vom
Juhu! Gewonnen! Anrufe über vermeintliche Gewinne haben weiterhin Hochkonjunktur. Oft endet die Freude mit einem ungewollten Zeitschriften-Abo. Die Verbraucherzentrale Bremen weiß, was dann zu tun ist und berät unter anderem dazu ab März jeden Mittwoch kostenlos im Quartier Bremerhaven-Lehe.
Abo? Nein, danke! – Probleme mit untergeschobenen oder ungewollten Zeitschriftenabonnements
  • Viele Verbraucher:innen klagen über untergeschobene oder ungewollte Abo-Verträge und nicht nachvollziehbare Forderungen
  • Verbraucher:innen dürfen Abonnements von Zeitung oder Zeitschrift, egal ob diese an der Haustür, im Internet oder am Telefon abgeschlossen worden sind, widerrufen
  • Dies gilt nicht für die Bestellung von einzelnen Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten ohne Abonnement 
  • Verbraucher:innen können sich ab März jeden Mittwoch kostenlos im Quartier in Bremerhaven-Lehe beraten lassen
     
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Juhu! Gewonnen! Anrufe über vermeintliche Gewinne haben weiterhin Hochkonjunktur. Oft endet die Freude mit einem ungewollten Zeitschriften-Abo. Die Verbraucherzentrale Bremen weiß, was dann zu tun ist und berät unter anderem dazu ab März jeden Mittwoch kostenlos im Quartier Bremerhaven-Lehe. 

Vermehrt geraten Verbraucher:innen bei der Teilnahme an Gewinnspielen in unseriöse Vertragsfallen. „Immer wieder beschweren sich Verbraucher und Verbraucherinnen über Werbeanrufe und falsche Gewinnbenachrichtigungen am Telefon. Betroffene geben an, dass sie nach dem Telefonat Zeitschriftenabos und Rechnungen erhalten, ohne dass sie bewusst einen Abovertrag abgeschlossen haben“, erläutert Omar Harb, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Er fügt hinzu: „Andere klagen über nicht anerkannte Kündigungen. Zunehmend betroffen sind Menschen, die schlecht Deutsch verstehen“.

Egal ob an der Haustür, am Telefon oder im Internet abgeschlossen, ein Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. „Verbraucher:innen steht hier ein gesetzliches Widerrufsrecht zu“, weiß Omar Harb. „Das gilt aber nicht für Bestellungen von einzelnen Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten“, erklärt der Berater.

Mittwochs kostenlose Beratung in Bremerhaven

Zu diesem und anderen Verbraucherrechtsthemen, wie Mobilfunkverträgen, Handwerkerrechnungen, Fitnessstudio-Verträgen, bietet die Verbraucherzentrale Bremen ab dem 2. März jeden Mittwoch von 13:00 bis 17:00 Uhr eine kostenlose und unabhängige Rechtsberatung im Quartier in Bremerhaven-Lehe an. Die Beratung erfolgt ohne Anmeldung und findet in der „die theo“ in der Lutherstraße 7 in 27576 Bremerhaven-Lehe statt. Das Projekt „Modellvorhaben zur unabhängigen Rechtsberatung im Quartier“ wird gefördert von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

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