Patientenverfügung – Durchsetzung eigener Vorstellungen

Pressemitteilung vom
Viele Verbraucher:innen wissen nicht, was für ein effektives Mittel die Patientenverfügung ist. Wer beispielsweise ins Krankenhaus kommt und seine Wünsche nicht selbst äußern kann, dem hilft die Verfügung, dass die eigenen Wünsche Gehör finden. Dazu gibt es bald ein virtuelles Verbrauchercafé.
Frau schiebt Frau im Rollstuhl
  • Die Patientenverfügung stellt sicher, dass der Wille der behandelten Person berücksichtigt werden kann
  • Die Patientenverfügung sollte möglichst konkret sein, damit Angehörige und Ärzt:innen auf den mutmaßlichen Willen der Betroffenen reagieren können
  • Patient:innen können die Verfügung jederzeit ändern
  • Kostenloses Verbrauchercafé am 28. Juli für alle Interessierten
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„Jede:r kann eine sogenannte Patientenverfügung für den Fall treffen, dass medizinische Maßnahmen notwendig sind“, weiß Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen. „Diese ist auch nicht in Stein gemeißelt, sondern kann jederzeit geändert oder angepasst werden.“

Letzteres ist für Verbraucher:innen besonders wichtig, wie die Corona-Pandemie gezeigt hat. Diese bedrohliche Gesundheitskrise hat viele Verbraucher:innen, die bereits eine Patientenverfügung verfasst hatten, zum Nachdenken gebracht. Sind meine Entscheidungen noch aktuell? Möchte ich bei einer Covid-19- Infektion beatmet werden?  Sonja Welzel erklärt: „Sollten Verbraucher:innen Hilfe bei der Entscheidungsfindung benötigen, können sie sich sowohl juristisch als auch medizinisch beraten lassen.“

Konkreter Inhalt erforderlich

Die Patientenverfügung soll regeln, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall erfolgen oder eben nicht erfolgen sollen. Hintergrund ist, dass nicht jede:r im Fall der Fälle noch in der Lage ist, die eigenen Wünsche zu äußern. Und die eigenen Wünsche können sehr individuell sein: So wünschen sich Verbraucher:innen mit Anfang 20 vermutlich etwas anderes als mit 60 Jahren.

Beim Verfassen der Patientenverfügung ist häufig noch unklar, ob ein Krankheitsfall eintritt, bei dem keine Aussicht auf Besserung besteht. So wird häufig ganz allgemein geregelt, ob eine Beatmung, künstliche Ernährung oder die Gabe von Medikamenten erfolgen soll, unabhängig davon, weshalb die Maßnahme erforderlich sein sollte.

Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument, mit dem Verbraucher:innen dafür sorgen können, dass ihre Wünsche Gehör finden. Richtig eingesetzt kann es Angehörigen und Ärzt:innen die Entscheidungsfindung erleichtern.

Informationen im Verbrauchercafé

Am 28. Juli bietet die Verbraucherzentrale von 16 bis 17 Uhr ein kostenloses Verbrauchcafé. Online. Ganz entspannt vor dem heimischen PC, Laptop oder dem Tablet können Interessierte Informationen unserer Expert:innen erhalten. Wer Fragen hat, kann diese live im Chat stellen. Das Seminar wird nicht aufgezeichnet. Die Teilnahme kann anonym erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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