Warnung vor Abzocke an der Haustür

Pressemitteilung vom
Es klingelt. Die Person vor der Tür nuschelt etwas von swb und Zählerkasten und legt am Ende des Besuchs ein Schriftstück zur Unterschrift vor. Dabei handelt es sich um die Kündigung des Energievertrages mit der swb! Hier sind Betrüger am Werk, die Verbraucher:innen einen neuen Vertrag unterjubeln!
Haustürgeschäfte
  • Klingeln ungebetene Besucher:innen an der Tür, sollten diese nicht in die Wohnung oder ins Haus gelassen werden 
  • Verbraucher:innen sollten an der Haustür nichts unterschreiben 
  • Im Zweifelsfall sollten Verbraucher:innen die Polizei rufen
Off

Es klingelt. Die Person vor der Tür nuschelt etwas von swb und Zählerkasten und legt am Ende des Besuchs ein Schriftstück zur Unterschrift vor. Dabei handelt es sich um die Kündigung des Energievertrages mit der swb! Hier sind Betrüger am Werk, die Verbraucher:innen einen neuen Vertrag unterjubeln! 

Unseriöse Vertreter sind aktuell auf Kundenfang im Stadtteil Tenever unterwegs, wurde der Verbraucherzentrale Bremen gemeldet. „Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort sollten daher in diesen Tagen besonders vorsichtig sein, wenn es an der Haustür klingelt“, sagt Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. Die Masche läuft folgendermaßen: die Betrüger klingeln bei Verbraucher:innen an der Haustür, erzählen diesen etwas von der swb und dass sie den Zählerkasten kontrollieren müssten. Am Ende des Besuchs legen die Betrüger den Verbraucher:innen dann ein Schriftstück zur Unterschrift vor. „Achtung! Dabei handelt es sich um die Kündigung des Energievertrages mit der swb und um den Abschluss eines neuen Energievertrages“, warnt Sonja Welzel. 

„Tatsächlich sind aktuell Vertreterinnen und Vertreter der swb in dem Stadtteil unterwegs", erklärt Angela Dittmer, Pressesprecherin der swb. Sie ergänzt: „Diese lesen nicht die Zählerstände ab, sondern bewerben den Tarif proKlima. Jeder Mitarbeitende von uns verfügt jedoch über einen swb-Ausweis und verschafft sich nicht unaufgefordert Zutritt zu Wohnungen.“

Tipps und Tricks

Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt, ungebetene Besucher:innen gar nicht erst ins Haus zu lassen. „Lassen Sie sich in jedem Fall zunächst den Ausweis vorzeigen, bevor Sie jemanden rein bitten“, rät Sonja Welzel. Bei Unsicherheiten sollten Verbraucher:innen Kontakt zur swb oder zur Polizei aufnehmen. So lässt sich leicht ermitteln, ob es sich tatsächlich um eine bei der swb beschäftigte Person handelt. „Wir bitten darum, den Namen und die Kontaktdaten des Besuchs zu erfassen und der Polizei zu übermitteln, damit dem nachgegangen werden kann“, sagt Angela Dittmer. 

Verbraucher:innen, die das Schriftstück bereits unterschrieben haben, sollten sich ebenfalls mit der swb in Verbindung setzen. „Dort sollten Sie die Situation erklären und mitteilen, dass Sie keine Kündigung des Energievertrages wollten“, sagt Sonja Welzel. Den neuen Vertrag können Verbraucher:innen, da es sich um ein Haustürgeschäft handelt, innerhalb von 14 Tagen widerrufen.“

FAZIT 

Verbraucher:innen sollten skeptisch werden, wenn ungebetene Besucher:innen auftauchen und diese auf keinen Fall ins Haus lassen. Erst recht sollten sie sich an der Haustür nicht überrumpeln und dazu drängen lassen, irgendetwas zu unterschreiben. Im Zweifelsfall sollten sie die Polizei rufen. Verträge an der Haustür können Verbraucher:innen binnen 14 Tagen widerrufen. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Ratgeber-Tipps

Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.