Musterfeststellungsklage gegen VW

Pressemitteilung vom
So bleiben Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem neuesten Stand und können sich der Musterklage anschließen.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ein.
  • Betroffene VW-Kunden können sich kurz danach kostenlos in ein Register des Bundesamtes für Justiz eintragen.
  • Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189.
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat heute angekündigt, am 1. November 2018 beim Oberlandesgericht Braunschweig eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einzureichen.

Die Klage kann verhindern, dass viele Schadensersatzansprüche von VW-Dieselfahrzeugbesitzern am Ende dieses Jahres verjähren

Das Gericht soll in einem Musterverfahren feststellen, dass VW grundsätzlich den Schaden ersetzen muss, der durch die illegale Manipulation der Abgas-Software bei Dieselmotoren entstanden ist. "Die Klage kann verhindern, dass viele Schadensersatzansprüche von VW-Dieselfahrzeugbesitzern am Ende dieses Jahres verjähren", erklärt Nicole Mertgen, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Bremen.

Kaufpreis in voller Höhe zurück?

Geklärt werden soll in der Folge, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat. Die Verbraucherzentrale Bremen bietet dazu vor Ort Beratungen an. Etwa zu den Fragen wer sich an der Klage wann und wie beteiligen kann. Was ist Besitzern anderer Dieselfahrzeuge und anderer Hersteller zu raten? Wie läuft die Musterfeststellungsklage ab? Was sind die Vor- und Nachteile einer Musterfeststellungsklage? Wie geht es nach einem Urteil weiter?

So schließen sich Verbraucherinnen und Verbraucher an

Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird. „Nach einem positiven Urteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen“, so Mertgen. Antworten auf Fragen rund um das Thema Diesel-Abgasskandal und Musterfeststellungsklage finden Sie hier:

https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/musterklage-gegen-vw-so-machen-sie-mit-29738

oder https://www.musterfeststellungsklagen.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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