- Für Valentinsgeschenke gelten die gesetzlichen Vorgaben
- Kommt ein Valentinsgeschenk zu spät an, können Verbraucher:innen vom Vertrag zurücktreten
- Welke Blumen müssen Verbraucher:innen nicht verschenken, sondern können diese zurückgeben
„Love is in the air“, sang einst Paul Young. Und damit das so bleibt, darf mit dem Valentinsgeschenk nichts schiefgehen: es muss einwandfrei und vor allem pünktlich da sein. Doch was, wenn die Blumen welk sind und die Pralinen zu spät ankommen? Die Verbraucherzentrale Bremen weiß, was zu tun ist.
„Verbraucher und Verbraucherinnen, die online ein Valentinsgeschenk kaufen, haben natürlich dieselben Rechte wie alle anderen, die online etwas kaufen“, sagt Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. „Das heißt: die Verträge können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen werden."
Anders ist das, wenn Verbraucher:innen ein ganz persönliches Geschenk für ihre Liebsten bestellen, das etwa personalisiert oder extra für sie hergestellt wird. Oder, wenn es sich um schnell verderbliche Produkte handelt, beispielsweise Schnittblumen. „In diesen Fällen ist das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen“, so die Sonja Welzel. „Natürlich haben Sie auch in diesen Fällen ein Recht darauf, dass Sie ein mangelfreies Produkt bekommen.“
Welke Blumen, Pralinen zu spät
Apropos mangelfreies Produkt: erhalten Verbraucher:innen statt der beworbenen „frischen Schnittblumen“ welche, die bereits die Köpfe hängen lassen, so müssen sie das keinesfalls akzeptieren. Sonja Welzel weiß: „In solchen Fällen können Sie das Geld zurückfordern“.
Gleiches gilt, wenn die bestellten Pralinen zu spät ankommen – zumindest dann, wenn der Vertragspartner explizit mit einer pünktlichen Lieferung zum Valentinstag geworben hat. Dasselbe gilt, wenn die Kund:innen mit dem Anbieter einen festen Liefertermin, beispielweise den Valentinstag, vereinbart haben. „Auch in diesen Fällen, die als Fixgeschäfte bezeichnet werden, können Sie ihr Geld zurück verlangen“, sagt Sonja Welzel.
Verbraucher:innen, die Valentinsgeschenke online bestellen, können bei Lieferung welker Blumen oder verspäteter Lieferung der Valentins-Pralinen ihr Geld zurück verlangen. Weigert sich der Händler, steht die Verbraucherzentrale Bremen mit Rat und Tat zur Seite.
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