For my valentine – Rechte rund ums Valentinsgeschenk

Pressemitteilung vom
„Love is in the air“, sang einst Paul Young. Und damit das so bleibt, darf mit dem Valentinsgeschenk nichts schiefgehen: es muss einwandfrei und vor allem pünktlich da sein. Doch was, wenn die Blumen welk sind und die Pralinen zu spät ankommen? Die Verbraucherzentrale Bremen weiß, was zu tun ist.
For my valentine – Rechte rund ums Valentinsgeschenk
  • Für Valentinsgeschenke gelten die gesetzlichen Vorgaben
  • Kommt ein Valentinsgeschenk zu spät an, können Verbraucher:innen vom Vertrag zurücktreten
  • Welke Blumen müssen Verbraucher:innen nicht verschenken, sondern können diese zurückgeben
     
Off

„Love is in the air“, sang einst Paul Young. Und damit das so bleibt, darf mit dem Valentinsgeschenk nichts schiefgehen: es muss einwandfrei und vor allem pünktlich da sein. Doch was, wenn die Blumen welk sind und die Pralinen zu spät ankommen? Die Verbraucherzentrale Bremen weiß, was zu tun ist.

„Verbraucher und Verbraucherinnen, die online ein Valentinsgeschenk kaufen, haben natürlich dieselben Rechte wie alle anderen, die online etwas kaufen“, sagt Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. „Das heißt: die Verträge können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen werden."

Anders ist das, wenn Verbraucher:innen ein ganz persönliches Geschenk für ihre Liebsten bestellen, das etwa personalisiert oder extra für sie hergestellt wird. Oder, wenn es sich um schnell verderbliche Produkte handelt, beispielsweise Schnittblumen. „In diesen Fällen ist das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen“, so die Sonja Welzel. „Natürlich haben Sie auch in diesen Fällen ein Recht darauf, dass Sie ein mangelfreies Produkt bekommen.“


Welke Blumen, Pralinen zu spät

Apropos mangelfreies Produkt: erhalten Verbraucher:innen statt der beworbenen „frischen Schnittblumen“ welche, die bereits die Köpfe hängen lassen, so müssen sie das keinesfalls akzeptieren. Sonja Welzel weiß: „In solchen Fällen können Sie das Geld zurückfordern“.

Gleiches gilt, wenn die bestellten Pralinen zu spät ankommen – zumindest dann, wenn der Vertragspartner explizit mit einer pünktlichen Lieferung zum Valentinstag geworben hat. Dasselbe gilt, wenn die Kund:innen mit dem Anbieter einen festen Liefertermin, beispielweise den Valentinstag, vereinbart haben. „Auch in diesen Fällen, die als Fixgeschäfte bezeichnet werden, können Sie ihr Geld zurück verlangen“, sagt Sonja Welzel. 
 

Verbraucher:innen, die Valentinsgeschenke online bestellen, können bei Lieferung welker Blumen oder verspäteter Lieferung der Valentins-Pralinen ihr Geld zurück verlangen. Weigert sich der Händler, steht die Verbraucherzentrale Bremen mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.