Bei Anruf Ärger: Beschwerden über Telefonwerbung halten an.

Pressemitteilung vom
Telefonwerbung ist noch immer ein tägliches Ärgernis für Verbraucher. Dabei ist sie in der Regel verboten. Nur wer vorher ausdrücklich zugestimmt hat, darf zu Werbezwecken angerufen werden. Seit Oktober 2013 gelten verschärfte gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung.
Telefon mit Schild Verbraucherzentrale Bremen
Unerlaubte Werbung
  • Unerwünschte Werbeanrufe sind verboten, Verträge dennoch oft rechtswirksam
  • Anzahl der Beschwerden steigen – gesetzliche Vorschriften wirkungslos
  • Bestätigungslösung für Gewinnspielebereich auf alle Vertragsarten ausweiten
Off

Telefonwerbung ist noch immer ein tägliches Ärgernis für Verbraucher. Dabei ist sie in der Regel verboten. Nur wer vorher ausdrücklich zugestimmt hat, darf zu Werbezwecken angerufen werden. Seit Oktober 2013 gelten verschärfte gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Sie zeigen allerdings keine Wirkung: Beschwerden bei der Bundesnetzagentur zu unerlaubter Telefonwerbung sind 2018 sogar weiter gestiegen. Die unlauteren Geschäftsmethoden scheinen sich nach wie vor für Unternehmen zu lohnen. Die Verbraucherzentralen fordern daher die Einführung der Bestätigungslösung für alle Verbraucherverträge.

Ohne vorherige Einwilligung ist Telefonwerbung in Deutschland verboten: Unternehmen dürfen Verbraucher nur dann telefonisch zu Werbezwecken anrufen, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. Dennoch klagen weiterhin viele Verbraucher über unerwünschte Anrufe, in denen zum Beispiel für Zeitungsabonnements, Telefontarife oder aktuell auch vermehrt für Energielieferverträge geworben wird. Die Gefahr ist groß, dass Betroffenen durch offensive Verkaufstaktiken und Tricks am Telefon unliebsame Verträge untergeschoben werden. „Diese unlauteren Geschäftspraktiken wurden bei Gewinnspielen durch die Bestätigungslösung unterbunden. Telefonisch geschlossene Gewinnspielverträge werden erst wirksam, wenn sie vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden“, betont Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen.

Das Problem: Verträge mit Telefondienstleistern, Versicherungen oder Energieversorgern fallen nicht unter diese Regelung. „Die Ankündigung der Bundesjustizministerin Katarina Barley, die Bestätigungslösung bei telefonisch abgeschlossenen Strom- und Gasverträgen einzuführen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt Annabel Oelmann. „Allerdings fordern wir die Ausweitung der Bestätigungslösung auch auf andere Verbraucherverträge, um unseriösen Unternehmen endlich den wirtschaftlichen Anreiz für Werbeanrufe zu nehmen.“

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet zu Fragen rund um das Thema Telefonwerbung oder bei untergeschobenen Verträgen Rechtsberatung an.

 

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