Advent, Advent der Tannenbaum brennt

Pressemitteilung vom
Weihnachten ist das Fest mit der Familie. Doch bei Unachtsamkeit mit Feuer droht Brandgefahr durch Kerzen auf dem Tisch oder am Weihnachtsbaum. Wer zahlt, wenn es am Weihnachtsabend brennt oder gar Menschen zu Schaden kommen?
Geschmückter Tannenbaum Weihnachtsbaum Weihnachten
  • Absicherung gegen den Super-GAU bei Wohnungsbrand
  • Versicherungen von Haus, Hab und Gut
  • Was tun im Schadenfall
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Weihnachten ist das Fest mit der Familie. Doch bei Unachtsamkeit mit Feuer droht Brandgefahr durch Kerzen auf dem Tisch oder am Weihnachtsbaum. Wer zahlt, wenn es am Weihnachtsabend brennt oder gar Menschen zu Schaden kommen?

Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen, erklärt: „Die wichtigste Versicherung, die jeder besitzen sollte, ist eine private Haftpflichtversicherung.“ Sie schützt Verbraucher:innen vor Schadensersatz-Ansprüchen. Wer beim weihnachtlichen Anstoßen den teuren Glühweinbecher seines Gastgebers zerstört oder anderen Gästen mit einer Zigarette versehentlich ein Loch in den neuen Pullover brennt, kann sich an seine Versicherung wenden. Das gilt jedoch meist nur, wenn der Verursachende nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Versicherungen mit aktuellen Bedingungen verzichten auf diese Regelung und regulieren den Schaden.

Mein Haus

„Brennt ein Haus lichterloh, weil unvorsichtigerweise Kerzengestecke unbeaufsichtigt ein Feuer entfachten, dann springt die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers ein“, sagt Roland Stecher. Sie zahlt für das abgebrannte Haus bis hin zum Wiederaufbau des Gebäudes.

Mein Hab und Gut

Anders liegt der Fall, wenn bewegliche Gegenstände im Haus in Mitleidenschaft gezogen wurden. Fängt ein Weihnachtsbaum oder ein Adventsgesteck Feuer und Möbel, Teppiche und andere Einrichtungsgegenstände werden in Brand gesetzt, tritt die Hausratversicherung ein.

Was tun im Schadensfall?

„Versuchen Sie, den Schaden zu begrenzen und informieren Sie sofort Ihre Versicherung. Sprechen Sie mit der Versicherung, bevor Sie Schäden beseitigen“, rät Roland Stecher. Schäden sollten dokumentiert werden – mit Hilfe von Fotos oder Videoaufnahmen. Darüber hinaus sollte eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellt werden.

Tipp: Versicherungsschutz überprüfen!
Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt Verbraucher:innen: Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz und lassen Sie sich unabhängig beraten. Wichtiger als der Preis sind die Inhalte, also die benötigten Leistungen, die versichert sind.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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