Upreger des Monats: doppelt abkassiert

Pressemitteilung vom
Beim „Upreger des Monats“ geht es um Aufreger aus unserem Beratungsalltag. Wir wollen damit andere Verbraucher:innen sensibilisieren, nicht in die gleiche Falle zu tappen. Hier wurde einer Verbraucherin vom gleichen Anbieter ein zweiter Versicherungsvertrag für ihr Smartphone untergeschoben.
Upreger des Monats: doppelt abkassiert
  • Eine Verbraucherin hatte ein neues Smartphone gekauft und für dieses eine Versicherung abgeschlossen. Drei Monate später schloss sie angeblich telefonisch beim gleichen Anbieter eine zweite Versicherung für dasselbe Telefon ab 
  • Auf Intervention der Verbraucherzentrale Bremen wurde die zweite Versicherung storniert 
  • Leider Alltag: Regelmäßig wenden sich Bremer:innen an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale und beschweren sich über unerwünschte Verträge von Telekommunikationsunternehmen
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Beim „Upreger des Monats“ geht es um Aufreger aus unserem Beratungsalltag. Wir wollen damit andere Verbraucher:innen sensibilisieren, nicht in die gleiche Falle zu tappen.  Hier wurde einer Verbraucherin von gleichen Anbieter ein zweiter Versicherungsvertrag für ihr Smartphone untergeschoben. 

„Leider erleben wir immer wieder, dass Telekommunikationsunternehmen versuchen, Verbrauchern am Telefon Verträge unterzuschieben, die sie gar nicht brauchen“, erzählt Mathias Hufländer, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Oftmals wurde der Vertragsabschluss am Telefon ausdrücklich abgelehnt und nachfolgend keine Unterschrift geleistet. Werden trotzdem sensible Daten, wie beispielsweise die Kontoverbindung, unter einem Vorwand erfragt und von Verbraucher:innen preisgegeben, kommt es häufig zu unerwünschten Verträgen, an deren Abschluss die Verbraucher:innen gar kein Interesse haben. 

Worum geht es?

Eine Verbraucherin schließt im Shop ihres Telekommunikationsanbieters einen neuen Mobilfunkvertrag ab und erwirbt ein neues Smartphone. Im Hinblick auf das hochpreisige Mobilfunktelefon empfiehlt der Kundenberater den Abschluss einer Versicherung für monatlich 11,95 Euro. Nach einigen Monaten stellt die Verbraucherin fest, dass der Beitrag doppelt vom Konto abgebucht wird. Als sie versucht, dieses Missverständnis aufzuklären und gleichzeitig das Geld zurückbucht, erhält sie ein Mahnschreiben und sucht Hilfe bei der Verbraucherzentrale Bremen. 

Was ist passiert?

Eine Verbraucherin hatte im Dezember 2020 zum Schutz ihres neuen Smartphones im Shop ihres Telekommunikationsanbieters einen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Aufgrund eines angeblichen Telefonats mit einem Mitarbeiter ihres Telekommunikationsanbieters wurde im Februar 2021, nur wenige Monate nach dem ersten Vertrag, ein zweiter Versicherungsvertrag für sie abgeschlossen. Ab März 2021 hat das Unternehmen dann Versicherungsprämien für zwei Verträge vom Konto der Verbraucherin abgebucht. Dies fiel der Verbraucherin im August 2021 auf. Beim Chat mit der Versicherungsgesellschaft stellte sich heraus, dass ein und dasselbe Smartphone zweimal versichert wurde. 


Als die Verbraucherin schließlich den Lastschrifteinzug für die Versicherungsgesellschaft widerrief und damit platzen ließ, erhielt sie Mahnungen über die ausstehenden Versicherungsbeiträge. Daraufhin wandte sie sich an die Verbraucherzentrale Bremen und suchte die Rechtsberatung auf. Mathias Hufländer sagt: „Auf unsere Intervention wurde der zweite Versicherungsvertrag für ihr neues Smartphone storniert, und sie erhielt die überzahlten Versicherungsprämien gutgeschrieben.“ 

Rechtliche Einordung

Telefonisch abgeschlossene Verträge sind eine rechtlich zulässige und insbesondere auf dem Telekommunikationsmarkt beliebte Vertriebsform. Verbraucher:innen stehen bei Verträgen, die telefonisch abgeschlossen wurden, grundsätzlich das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht zu. „Wenn jedoch gegen den Kundenwillen Verträge abgeschlossen werden, hilft das Widerrufsrecht oftmals nicht weiter. Dieses setzt voraus, dass der Kunde vom Vertragsabschluss auch Kenntnis erlangt und ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde,“ erklärt Mathias Hufländer.


Tipps der Verbraucherzentrale Bremen

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und fordern Sie Vertragsangebote vor Vertragsschluss in Textform an 
  • Nutzen Sie Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und widersprechen Sie unberechtigten Lastschriften innerhalb von sechs Wochen
  • Die Verbraucherzentrale Bremen steht gerne mit Rat und Tat zur Seite

FAZIT

Verbraucher:innen sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und nicht voreilig etwas unterschreiben. An dem aktuellen Fall ist zu sehen, dass sie trotz aller Vorsicht nicht vor unseriösen Geschäftspraktiken geschützt sind und oftmals alleine nicht weiterkommen. Die Verbraucherzentrale Bremen hilft bei ungerechtfertigten Mahnungen und nicht genehmigten Vertragsabschlüssen in ihrer Verbraucherrechtsberatung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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