Abzocke am Telefon

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps gegen unerwünschte Telefonwerbung.
Abzocke am Telefon Verbraucherzentrale Bremen
Telefonverträge Verbraucherzentrale Bremen

Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps gegen unerwünschte Telefonwerbung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Telefonwerbung und untergeschobene Verträge kommen verstärkt vor
  • Verträge, die telefonisch abgeschlossen werden, sind auch ohne schriftliche Bestätigung gültig
  • Am Telefon geschlossene Verträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden
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Die Beschwerden über unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge häufen sich in letzter Zeit in der Verbraucherzentrale Bremen. Obwohl Telefonmarketing ohne vorherige Einwilligung illegal ist, blüht das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon noch immer.

Wie Verbraucherinnen Verbraucher richtig auf Werbeanrufe reagieren und worauf sie beim Telefongespräch achten sollten – die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps:

„Es ist erschreckend, wie sich die Beschwerden vieler Verbraucherinnen und Verbraucher über ungebetene Werbeanrufe zurzeit wieder häufen. Besonders ältere Verbraucher beklagen sich über lästige Telefonwerbung,“ sagt Mathias Hufländer, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Ob Telefon- oder Internetanbieter bis hin zu Energieversorgern oder Zeitschriftenvertrieb, alle wollen nur an Ihre persönliche Daten und an Ihr Geld. Hufländer erklärt: „Dabei nutzen viele Anbieter raffinierte, vielfältige und teilweise auch aggressive Methoden.“

Zwar gelten in Deutschland strenge Regeln für legales Telefonmarketing, dennoch halten sich viele Anbieter nicht an die gesetzlichen Vorschriften. Was viele Verbraucher unterschätzen, auch telefonisch abgeschlossene Verträge sind in den meisten Fällen wirksam, wenn sie nicht widerrufen werden.

Persönliche Daten werden gespeichert und verkauft

Neben untergeschobenen Verträgen können durch Werbeanrufe auch unberechtigte Zahlungs- und Inkassoaufforderungen oder unerlaubte Abbuchungen vom Bankkonto, entstehen.
Hufländer warnt: „Häufig werden persönliche Daten gespeichert und weitergegeben beziehungsweise weiterverkauft. Das hat zur Folge, dass betroffene Verbraucher zusätzlich Anrufe von anderen Anbietern erhalten.“

Tipps gegen ungewollte Telefonwerbung

  • Legen Sie sofort auf!
  • Seien Sie sparsam mit Ihren persönlichen Daten und weisen Sie den Anrufer darauf hin, dass sämtliche Daten gelöscht werden sollen und dass sie künftig nicht mehr angerufen werden wollen.
  • Mit drei einfachen Fragen sammeln Sie die richtigen Informationen, um unseriöse Anrufer zu melden:
    • "Mit wem spreche ich?“
    • "Für welches Unternehmen rufen Sie an?"
    • "Was ist der Grund Ihres Anrufes?"

Hat ein Gespräch schon stattgefunden und wurde Ihnen ein Vertrag untergeschoben, können Sie vier Dinge tun:

  • Widerrufen Sie den Vertrag. Die Frist von 14 Tagen beginnt mit Vertragsschluss, aber nicht bevor Sie die Ware erhalten haben und der Unternehmer Sie über das Widerrufsrecht informiert hat. 
  • Sollten Sie Mahnungen oder Inkassoaufforderungen erhalten, bleiben Sie standhaft und zahlen Sie nicht! Informieren Sie auch die jeweiligen Inkassounternehmen über die Zurückweisung der Forderung und bestreiten Sie die Wirksamkeit des Vertragsabschlusses.
  • Behalten Sie Ihre Bankkonten im Auge und widersprechen Sie unberechtigten Belastungen gegenüber ihrer Bank.
  • Melden Sie Verstöße der Bundesnetzagentur, diese verhängt hohe Strafgelder und sperrt unseriöse Rufnummern. Hierfür sollten Sie sich den Name des Anrufers und des Unternehmens, Rufnummer, Uhrzeit, Datum und Inhalt des Gespräches notieren (ein Formular hierfür finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur).

Ein Musterschreiben zur Abwehr von Forderungen aus untergeschobenen Verträgen finden Sie auch auf unserer Internetseite.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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