Welche Versicherungen sind wirklich wichtig?

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Wie viele Versicherungen braucht der Mensch? Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung oder Wohngebäudeversicherung. Viele Verbraucher:innen sind unsicher, welche Versicherungen wirklich nötig sind. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt hilfreiche Tipps.
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  • Private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar
  • Wohngebäudeversicherungen für Eigentümer:innen
  • Individuelle Beratungen zu Versicherungsprodukten, anbieterneutral und unabhängig bei der Verbraucherzentrale Bremen
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Wie viele Versicherungen braucht der Mensch? Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung oder Wohngebäudeversicherung. Viele Verbraucher:innen sind unsicher, welche Versicherungen wirklich nötig sind. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt hilfreiche Tipps.

Je nach Lebenssituation haben Verbraucher:innen verschiedene Bedürfnisse und so auch Ansprüche an ihre Versicherungen. Welche das sind, weiß Versicherungsexperte Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen.

Unverzichtbar – Die private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden unentbehrlich. „Sie schützt vor Schäden, die in die Millionen gehen können“, sagt Versicherungsexperte Roland Stecher. Ein zerbrochenes Fenster kann meist noch aus eigener Tasche bezahlt werden. Bei einem Unfall mit mehreren Beteiligten ist die Schadenssumme in der Regel jedoch existenzbedrohend. Versichert werden durch die private Haftpflichtversicherung deshalb unter anderem Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr. „Aber auch wenn der Wohnungs- oder Büroschlüssel verloren geht und die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss, kann sich der Betroffene meist auf die Versicherung berufen“, erklärt der Experte. Die Versicherungssumme muss aber auch hier hoch genug sein. Die Mindestdeckungssumme sollte bei mindestens zehn Millionen Euro liegen. Auf der sicheren Seite ist man mit einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro. „Unabhängig davon welche Versicherungen Verbraucher abschließen, ist es ratsam, alle Unterlagen und Vertragsbedingungen gründlich zu prüfen,“ rät Roland Stecher. „Zusätzlich sollten mehrere Angebote verglichen werden.“

Wohngebäudeversicherung – wichtig für Eigentümer:innen

Wer eine Wohnung oder ein Haus besitzt, für den ist eine Wohngebäudeversicherung ein Muss. Sie tritt ein, wenn das Haus beschädigt oder zerstört wird. Grundsätzlich werden damit Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren, wie Sturm oder Hagel, abgedeckt. Beim Abschluss der Versicherung sollten Hausbesitzer darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, rät die der Versicherungsexperte.

Hausratsversicherung – es kommt darauf an

Auch die Hausratversicherung ist als Gegenstück zur Wohngebäudeversicherung wichtig. Sie kommt für Schäden an den beweglichen Gegenständen in Wohnung oder Haus auf. Im Schadensfall wird Verbrauchern der Neuwert von Möbel, Elektronik oder Kleidung ersetzt. „Bei der Hausratversicherung sollte die Versicherungssumme nach einem festen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche bestimmt werden, sagt Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. „Damit erspart man sich nicht nur eine fehleranfällige Preisermittlung des Hausrates. Der Geschädigte erhält im Schadensfall auch die volle Versicherungssumme ohne Abzug wegen möglicher Unterversicherung.“
Wer jedoch nur eine kleine Wohnung mit wenigen Wertgegenständen besitzt, für den ist eine Hausratsversicherung häufig überflüssig.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Versicherungen gibt es in den Erklärvideos des Projekts „Information zum Verbraucherschutz in ländlichen Räumen“ unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/laendliche-raeume/videos. Das Bundesprojekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
 

Anbieterneutrale und unabhängig Beratung bei uns

Individuelle Fragen zum Thema Versicherungen beantwortet die Beratung der Verbraucherzentrale Bremen. Informationen dazu sind unter verbraucherzentrale-bremen.de zu finden. Das Infotelefon der Verbraucherzentrale Bremen ist unter (0421) 160 777 erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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