Weihnachtspost: Wie Briefe und Pakete sicher ankommen

Pressemitteilung vom
Auf was sollten Verbraucherinnen und Verbraucher achten, wenn sie Briefe und Pakete versenden? Wie lässt sich Ärger vermeiden?
Pakete auf Kinderauto
  • Versand des Paketes richtig vorbereiten: keine Bänder und Schleifen, Adresse und Absender gut sichtbar, Ware gut verpacken
  • Ersatzzustellung oder Ablageort angeben, wenn man nicht zu Hause ist
  • Sichtbare Schäden sofort an der Haustür beim Zusteller reklamieren, andere Schäden unverzüglich dem Verkäufer melden
Off

In der Weihnachtszeit – und gerade während der aktuelle Corona-Pandemie, in der man seine Freunde und Verwandte nicht sehen kann – werden mehr als drei Mal so viele Pakete versendet wie sonst. Auch Käufe und Verkäufe über Kleinanzeigenportale oder dem Online-Handel führen zu einem erhöhten Paketaufkommen. Doch wie lässt sich Ärger mit nicht angekommenen Sendungen im Vorfeld vermeiden oder im Nachgang lösen?

Vorbereitung vor dem Versand

„Um zu verhindern, dass Pakete unterwegs steckenbleiben oder automatisch aussortiert werden, ist es wichtig, dass Name und Adresse vollständig und gut lesbar angegeben sind“, sagt Nicole Mertgen-Sauer, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen. Wer eine Verpackung wiederverwertet, sollte die vorhandenen Barcodes entfernen oder überkleben. Damit die Paketpost nicht in der Sortieranlage hängenbleibt, sollte auf die Verwendung von Bändern und Schleifen verzichtet werden. Abgesehen von Preisunterschieden, bieten die einzelnen Paketdienstleister auch unterschiedliche Dienste an. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird. „Hier lohnt sich vor dem Versand ein Blick in die Zustellbedingungen“, so Nicole Mertgen-Sauer.

Ersatzzustellung beim Nachbarn oder Ablageort

Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Das kann praktisch sein, wenn der auch tagsüber zu Hause ist. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. „Sobald der Empfang allerdings quittiert wird, muss das Paket sorgfältig verwahrt und darf dem Empfänger nicht einfach vor die Tür gestellt werden“, erklärt Nicole Mertgen-Sauer. Denn dann haftet der Nachbar unter Umständen dafür, wenn die Sendung wegkommt oder Schaden nimmt. Wer ein Paket erwartet, sollte seinen Nachbarn am besten vorher informieren. Alternativ kann beim Paketdienstleister auch ein Wunschnachbar als Zustelladresse hinterlegt werden, wenn keine Zustellung an jeden beliebigen Nachbarn gewünscht wird.
Viele Unternehmen bieten auch einen Wunschablageort (dauerhaft oder einmalig) an, an den das Paket bei Abwesenheit abgestellt werden kann. „Aber Achtung, wenn das Paket dann von diesem Ort gestohlen wird, dann haftet nicht mehr der Paketzusteller“, warnt die Rechtsexperten.
Wer sein Paket ausschließlich selbst entgegennehmen will, kann bei einigen Versendern beim Bestellen den kostenpflichtigen Service eigenhändig buchen, dann darf der Bote das Paket nur dem Empfänger selbst oder jemandem aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht zur Annahme der Sendung hat.

Paket beschädigt oder verloren

Pakete sind in der Regel versichert. Die Höchstgrenze bewegt sich je nach Transportunternehmen zwischen 500 und 750 Euro. „Der Absender muss dem Verkäufer unverzüglich den Schaden melden, wenn die versandte Ware beschädigt wurde“, sagt Nicole Mertgen-Sauer. Wenn beim Verschicken also etwas zu Bruch ging, sollte der Empfänger dies dem Absender umgehend mitteilen. Bei sichtbaren Schäden sollte der Zusteller diesen gleich an der Haustür registrieren und bestätigen.
Bei allen Paketen kann mit Hilfe der Paketnummer im Internet verfolgt werden, wo sie sich befinden. Hilft das nicht weiter oder geht die versandte Ware verloren, meldet der Absender das beim Kundenservice und stellt einen kostenlosen Nachforschungsauftrag. Dabei muss er den genauen Paketinhalt angeben und den Einlieferungsbeleg vorweisen können. Für die Nachforschung haben die Paketdienstleister mindestens 20 Tage nach Einlieferung des Pakets Zeit. Ausnahme Päckchen: Den Weg der Leichtgewichte bis zu zwei Kilogramm verfolgt DHL grundsätzlich nicht. Einen Versicherungsschutz für Verlust gibt's bei dem Transporteur nur gegen Aufpreis. Hier lohnt sich ein Vergleich mit anderen Paketdienstleistern wie Hermes, GLS oder DPD.
 

ONLINE-BESCHWERDE
Bei Schwierigkeiten (Ärger) mit Paket- und Postdienstleistern können Verbraucher:innen das Beratungsangebot der Verbraucherzentralen nutzen oder einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.