Weihnachtseinkäufe Online: Wir suchen Fälle

Pressemitteilung vom
Unerwartete Miete, gebraucht statt neu, lange Wartezeiten. Die Vorjahre haben gezeigt: Online-Shops locken mit einer angeblich günstigen Möglichkeit für Weihnachtseinkäufe. Beim Nutzen dieser Plattformen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch einige Punkte beachten.
Online Einkaufen Shopping Verbraucherzentrale Bremen
Vorsicht beim Online-Shopping

•    Kennzeichnung gebrauchter Ware
•    Sofortüberweisung nicht als einzige kostenfreie Bezahlmethode gestattet
•    Händler mit Sitz im Ausland
•    Apps, die im Hintergrund Daten sammeln

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Der Marktwächter Digitale Welt und die Verbraucherzentralen sammeln Fälle von Verbraucherinnen und Verbraucher zu missglückten Onlinekäufen.

Typische Probleme, über die Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, sind mangelnde Kennzeichnung der Vertragsart oder den unerwarteten Erhalt gebrauchter Ware. Es gab Fälle, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens die gewünschte Aktion nicht als Kauf, sondern als bloße Miete eines Smartphones deklarierten.

Positive Urteile
Amazon wurde mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu aufgefordert, über die Gebrauchteigenschaft einer Ware zu informieren. Der Begriff „refurbished certificate“ auf der Produktseite sei im deutschen Onlinemarkt nicht ausreichend. Außerdem urteilte der BGH, dass die Bereitstellung von Sofortüberweisung als einzig kostenfreie Bezahlmethode nicht rechtens ist.

Tipps der Verbraucherzentrale
Bei Käufen bei unbekannten Händlern auf Amazon und anderen Plattformen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst recherchieren, wo der Händler seinen Sitz hat. Häufig führen günstige Produktangebote zu Händlern in Asien, was mit zusätzlichen Lieferkosten und -zeiten bei reduzierter Qualität verbunden sein kann. Auch kann dies einen erschwerten Widerruf, beziehungsweise eine unmögliche Rücksendung und Erstattung bedeuten.
Handelt es sich bei der genutzten Plattform um eine Smartphone-Applikation, sollten vor allem auch die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens geprüft werden. Wirken diese nicht seriös, ist von einer Nutzung der Plattform abzuraten.
Deshalb empfehlen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern, auf den versprochenen Zustand der Ware und den Sitz des Händlers zu achten. Dabei können aktuelle Informationen der Verbraucherzentralen, aus der Presse oder auch der Stiftung Warentest helfen.

Sie haben Probleme mit einem Online-Händler? Bitte melden Sie uns Ihren Fall. Die Fallmeldung können Sie ganz einfach online über das Beschwerdeformular der Marktwächter unter https://www.marktwaechter.de/mitmachen/beschwerdeformular vornehmen, oder Sie wenden sich persönlich an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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