- Personen, die unangekündigt an die Haustür kommen, keinesfalls in die Wohnung lassen, im Zweifel die Polizei rufen
- Verbraucher sollten die Forderung schriftlich bestreiten und auf keinen Fall voreilig zahlen
- Betroffene können sich von der Verbraucherzentrale beraten lassen
Aktuell bekommen viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Bremen und umzu unerwarteten Besuch von Mitarbeitern der Firma HLP UG mit Sitz in Bremen. An der Haustür der Verbraucher verschaffen sich die Vertreter dann, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, Zutritt zur Wohnung und erschleichen sich die persönlichen Daten der Verbraucher. Mit diesen Daten wird im Nachhinein ein Vertrag konstruiert, den die Verbraucher nie haben wollten. Bei solch einem Vertrag soll es sich um eine angebliche Mitgliedschaft in einem Internet- und Telefonportal der HLP UG handeln, für 24 Monate zu einer monatlichen Gebühr von 49,00 Euro.
Vertreter keinesfalls in die Wohnung lassen, im Zweifel die Polizei rufen
„Zahlreiche Verbraucher beschweren sich aktuell über das Unternehmen HLP UG und schildern uns, dass sie von Vertretern dieser Firma unerwartet an der Haustür aufgesucht werden“, erzählt Parsya Baschiri, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Beispielsweise wurde den Betroffenen in einigen Fällen vorgegaukelt, sie seien Mitarbeiter von Vodafone oder der Telekom und müssten aufgrund einer Störung die Leitung prüfen. Sobald sie in der Wohnung sind, geht es nur noch darum, sich die persönlichen Daten der Verbraucher zu verschaffen. In vielen Fällen wurden auch die Personalausweise der Verbraucher abfotografiert. Manche Betroffene schildern, sie hätten in der Vergangenheit tatsächlich eine Leitungsstörung gehabt, die sie bei ihrem Anbieter reklamiert haben. Daher haben sie keinen Verdacht geschöpft und gutgläubig ihre Daten herausgegeben. Mit diesen Daten wurde dann eine angebliche Mitgliedschaft in einem Portal der HLP behauptet.
Eine Recherche hat ergeben, dass ein solches Portal der Firma überhaupt nicht existiert. „Betroffen sollten solche unerwarteten Besucher keinesfalls in die Wohnung lassen und auch keinerlei Daten herausgeben. Wenn sie das Gefühl haben, sich nicht selbst aus dieser Situation retten zu können, dann sollte sie Nachbarn dazu holen oder die Polizei verständigen“, rät Parsya Baschiri.
Und eines sollte klar sein: Der tatsächliche Anbieter kündigt sich an, bevor er einen Mitarbeiter an die Haustür des Kunden schickt.
Verbraucher sollten die Forderung schriftlich bestreiten und nicht voreilig bezahlen
In allen Fällen werden die Verbraucher mit Forderungsschreiben belästigt und zur Zahlung gedrängt. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, schriftlich tätig zu werden, am besten per Einwurf-Einschreiben, und die Forderung zu bestreiten. „Aus Angst oder Überforderung voreilig zu zahlen, spielt diesen Leuten nur in die Karten“, sagt Parsya Baschiri. Zumal es bei Haustürgeschäften in der Regel ein 14-tätiges Widerrufsrecht gibt. Darüber hinaus ist der Verbraucherzentrale kein Fall bekannt, in dem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Betroffene können sich von der Verbraucherzentrale beraten lassen
Viele Verbraucher sind verunsichert und wissen nicht, wie sie auf solche Drohungen reagieren sollen. Daher ist es ratsam, sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale zu holen. „Wir stehen den Betroffenen sehr gerne beratend zur Seite und leisten Aufklärung über die Rechte, die Betroffene in solchen Fällen haben“, betont Baschiri.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter (0421)16 07-77 montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 13 Uhr oder online unter www.verbraucherzentrale-bremen.de.