Bundesweiter Probealarm am 10. September. Doch Augen auf beim Download von Apps auf das Mobiltelefon. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps für sicheres Laden und Verwenden von Apps.
- Warn-Apps als wichtiger Baustein für den Katastrophenschutz
- In „kostenfreien“ Apps können sich Kostenfallen durch In-App-Käufe verstecken
- Sicherer Download nur von geprüften Stores wie dem App-Store (iOS) oder dem Google Play Store (Android)
- Drittanbietersperre schützt vor ungewollten Abos
Am 10. September 2020 um 11 Uhr werden in ganz Deutschland Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und in Warn-Apps, wie beispielsweise NINA, KATWARN oder BIWAPP, Warnmeldungen versendet. Warn-Apps für das Mobiltelefon sind ein wichtiger Baustein, um die Bevölkerung möglichst lückenlos vor Überschwemmungen, Unwettern und anderen Katastrophen zu warnen. Doch Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sorgsam mit dem Download von Apps sein, um nicht in Kostenfallen zu tappen.
Das Projekt „Warnung der Bevölkerung“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) listet auf seiner Webseite „NINA“, „KatWarn“ und „BIWAPP“ als geeignete Warn-Apps auf. „Die Nutzerinnen und Nutzer können sich über diese Apps auf dem Handy zu Gefahren wie Großbränden oder Gefahrstoffausbreitungen warnen und mit Handlungshinweisen versorgen lassen“, erklärt Nicole Mertgen-Sauer, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen.
NINA – KATWARN – BIWAPP
„NINA“ steht für „Notfall-Informations- und Nachrichten-App“. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten auf ihr Mobiltelefon Warnmeldungen und Notfallinformationen. Technischer Ausgangspunkt für die Warn-App NINA ist das das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS). Dieses wird vom BBK für bundesweite Warnungen des Zivilschutzes betrieben. Hinzu kommen Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen des gemeinsamen Hochwasserportals der Länder.
Die App KATWARN wurde vom Fraunhofer Institut entwickelt. Sie warnt auch vor allen Gefahren für die Bevölkerung und hat, ebenso wie die NINA-App, regional unterschiedliche Funktionen.
Die BIWAPP – „Bürger-Info und Warn-App“ wurde von einem privaten Anbieter aus Lüneburg entwickelt. Diese App warnt nicht nur vor Katastrophen, sondern auch vor Schulausfällen, bei Fahndungen und Verkehrsunfällen. Zudem kann man über diese App einen Notruf an die Polizei absetzen.
Alle Apps können kostenlos im App-Store (iOS) und im Google-Play-Store (Android) heruntergeladen werden.
Worauf Sie grundsätzlich bei Apps achten sollten
„Skeptisch sollte man immer bei kostenlosen Apps von kommerziellen Anbietern sein, denn kein Hersteller hat etwas zu verschenken“, sagt Nicole Mertgen-Sauer, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. So würden sich viele kostenlose Spiele-Apps durch sogenannte „In-App-Käufe“ finanzieren, die gerade Kinder und Jugendliche zu übereilten Käufen verleiten würden. „Man kann sich beispielsweise weitere Leben oder ein schnelleres Vorankommen in einem Spiel erkaufen“, erklärt Mertgen Sauer. Auch sollten Apps nur von vertrauenswürdigen Seiten heruntergeladen werden, wie dem App Store (iOS) oder dem Google Play Store (Android).
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sicher gehen wollen, dass ihre Kinder nicht ungewollt Geld für solche Spiel-Feature ausgeben, können sie In-App-Käufe, bei Android-Geräten mit der Abfrage eines Passworts, bei Apple-Geräten (iOS) über die Einstellung „Bildschirmzeit“ einschränken.
Drittanbietersperre
Doch auch bei Werbung auf dem Smartphone lauern Kostenfallen. Mobilfunkunternehmen sind seit Anfang des Jahres dazu verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden besser vor kostenpflichtigen Abos zu schützen, denn bereits durch das einfache Antippen einer Werbung kann ein ungewolltes Abo zustande kommen. „Uns sind Fälle bekannt, wo Nutzer auf gängigen Internetseiten surfen und auf unbekannter Seiten weitergeleitet werden. Das Ergebnis war ein ungewolltes Abo mit Kosten von 9,99 Euro pro Woche“, erzählt Mertgen-Sauer aus ihrer Beraterinnenpraxis in der Verbraucherzentrale. Abgerechnet werden diese Abos über die Mobilfunkrechnung. „Davor können sich Verbraucherinnen und Verbraucher aber mit einer Drittanbietersperre bei Ihrem Mobilfunkanbieter schützen“, rät die Rechtsexpertin. Denn noch nicht alle Anbieter haben das sogenannte „Redirect-Verfahren“ eingerichtet, bei dem ein Klick auf einen Banner oder Button allein nicht ausreicht, um ein Abo abzuschließen. Es wird zusätzlich eine gesonderte Seite des Netzbetreibers geöffnet, die auf die Kosten hinweist. Erst wenn die Bestellung dort noch einmal bestätigt wird, ist der Vertrag geschlossen.
Mobiles Bezahlen
„Seien Sie auch beim Mobilen Bezahlen immer sehr sorgsam“, warnt Nicole Mertgen-Sauer. Denn eine Drittanbietersperre sperrt diesen Bezahlweg nicht. Für „Mobile Payment“ müssen Sie in der Regel die Daten eines Girokontos oder einer Kreditkarte in den Apps hinterlegen, über die dann abgerechnet wird.
Unbestrittene Rechnungsposten wie gewohnt zahlen
Rechnungsposten, die unstrittig sind, sollten Betroffene wie gewohnt zahlen, um keine Sperre des Anschlusses zu riskieren. „Sie sollten den Rechnungssteller (häufig das Mobilfunkunternehmen) darüber informieren, auf welche Rechnungsposten Ihre Zahlung angerechnet werden soll“, ergänzt Nicole Mertgen-Sauer.