Vorsorge für Online-Accounts

Pressemitteilung vom
Was soll mit dem Zugang zum Online-Banking, Facebook oder andern Dienstleistern geschehen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist sie zu bedienen? Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps.
Digital Account löschen
Foto: CC|pixabay
  • Bei Krankheit oder Tod benötigt eine Vertrauensperson oder ein externer Dienstleister Zugang
  • Regeln Sie frühzeitig, was mit Ihren Daten geschehen soll
  • Unterschreiben Sie eine Vollmacht und legen eine Liste mit Ihren Accounts an
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Immer mehr Menschen sind digital unterwegs. Sie wickeln ihre Einkäufe, ihre Bank- und Gesundheitsangelegenheiten und einen großen Teil ihrer privaten Kommunikation online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind daher oft nur virtuell vorhanden. Doch wer entscheidet über Online-Bankgeschäfte, den Account bei einer Krankenkasse oder bei anderen Dienstleistern, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist?

Ob Krankheit, Schlaganfall oder Tod – es kann jeden treffen, in jedem Alter. „Wir empfehlen deshalb, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wer Zugang zu den Online-Accounts erhalten soll und was in solchen Fällen zu tun ist“, sagt Nicole Mertgen-Sauer von der Verbraucherzentrale Bremen. „Denn im Ernstfall haben auch Ehepartner und Kinder nur dann einen Zugang zu den Online-Accounts, wenn deren Inhaber dies rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht geregelt hat.“

Sechs Tipps der Verbraucherzentralen

  • Benennen Sie eine bevollmächtigte Person.
    Ihre normale Vorsorgevollmacht können Sie um eine Vorsorgevollmacht für digitale Angelegenheiten ergänzen. Hier können Sie bestimmen, wer die Verwaltung der digitalen Konten übernehmen soll. Die Person kann mit derjenigen aus der Vorsorgevollmacht identisch sein, muss es aber nicht.Regeln Sie, was mit Ihren Daten und Online-Accounts geschehen soll. Außerdem können Sie in dieser Vollmacht detailliert regeln, wie mit den digitalen Konten umgegangen werden soll. Welche Daten sollen gelöscht werden? Wie soll die Vertrauensperson mit dem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen? Wann sollen welche Online-Verträge gekündigt werden?
  • Unterschreiben Sie die Vollmacht
    Die Vollmacht wird erst mit Ihrer Unterschrift und einem Datum wirksam. Übergeben Sie die Vollmacht am besten an die bevollmächtigte Person, die sie dann am besten auch aufbewahrt. Alternativ können Sie die bevollmächtigte Person auch über den Aufbewahrungsort der digitalen Vorsorgevollmacht informieren. Informieren Sie am besten auch Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Regelungen für Ihre Online-Accounts getroffen haben.
  • Erstellen Sie eine Liste mit Ihren Online-Accounts
    Eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten hilft Ihnen und der bevollmächtigten Person, den Überblick zu behalten und keinen Account zu vergessen. Sie können diese Liste auf Papier oder in einer Excel-Tabelle führen. Halten Sie diese Liste stets aktuell, ergänzen Sie neue Accounts und löschen alle, die Sie nicht mehr nutzen möchten. Sie können auch einen Passwort-Manager nutzen. Diese Programme speichern auf Wunsch die Passwörter zu verschiedenen Zugängen und können auch starke Passwörter erstellen. Anwender müssen sich auf diese Weise nur noch ein einziges gutes Master-Passwort merken. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt etwa das Programm KeePass. Die Stiftung Warentest hat im Januar 2020 Testergebnisse für 14 Passwort-Manager veröffentlicht.
  • Bewahren Sie die Liste mit Ihren Online-Accounts sicher auf
    Deponieren Sie die Liste zum Beispiel in einem Tresor oder einem Bankschließfach. Sie können die Liste auch auf einem USB-Stick oder anderen externen Medien speichern. Um ihn vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, sollte auch der Stick mit den sensiblen Daten am besten in einem Tresor oder einem Bankschließfach hinterlegt werden. Beachten Sie, dass ein USB-Stick äußeren Einflüssen ausgesetzt ist. Gespeicherte Daten können verloren gehen.
  • Prüfen Sie, ob eine externe Datenverwaltung für Sie in Frage kommt
    Es gibt auch Firmen, die eine Verwaltung der digitalen Accounts als Online-Leistung anbieten. Allerdings werden sie meist erst tätig, wenn der Nachlass eines Account-Inhabers zu regeln ist. Wie sicher der Service der Anbieter ist, lässt sich nur schwer beurteilen. Die Checkliste der Verbraucherzentralen hilft, Online- Anbieter zu bewerten, die die Regelung des digitalen Nachlasses versprechen.

Anleitungen, welche Vorkehrungen für Accounts bei Facebook, Google und Co. getroffen werden können, einen kostenlosen Mustervordruck für das Verfassen einer Vollmacht sowie eine Musterliste für die persönlichen digitalen Daten finden Interessenten auf https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/digitale-vorsorge-digitaler-nachlass-was-passiert-mit-meinen-daten-12002.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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