Verbraucherzentrale untersucht die Stundung von Krediten durch Banken

Pressemitteilung vom
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kredite stunden lassen wollen, bit-ten wir um Zusendung ihres Falles
Münzen gestapelt Uhr
  • Raten von Verbraucherdarlehensverträgen müssen während der Monate April, Mai und Juni 2020 gestundet werden, wenn Verbraucher pandemiebedingt in Zahlungsschwierigkeiten geraten
  • Der Bundesverband Deutscher Banken empfiehlt Kreditinstituten aber trotz Kreditaussetzung auf Zinszahlungen zu bestehen. Dies widerspricht dem Gesetz, das die Zinsen grundsätzlich miteinbezieht
  • Verbraucherzentrale Bremen berät betroffene Verbraucher unabhängig
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) untersucht die Umsetzung dieses Kreditmoratoriums und ruft Verbraucher auf, konkrete Fälle einzureichen
     
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Der Bundestag hat im März ein Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beschlossen. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kredite bedienen müssen, vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen innerhalb einer vorerst dreimonatigen Aussetzungsperiode Kredite nicht bedient werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt die Umsetzung des Kreditmoratoriums durch die Geldinstitute nun unter die Lupe und bittet Verbraucher um Mithilfe.

Die Pandemie bedeutet für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ausfallende Einnahmen, zum Beispiel durch Kurzarbeitergeld, Arbeitslosigkeit oder wegbrechende Aufträge als Freiberufler. In der Folge können sie Darlehen nicht mehr bedienen. „Damit Kreditnehmer in dieser Situation nicht unverschuldet in eine finanzielle Notlage kommen, hat der Bundestag im März ein Kreditmoratorium verhängt. Es sieht vor, dass Schuldner, die aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten sind, die Raten für Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate aussetzen können“, erklärt Thomas Mai, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Diese Aussetzung ist nur möglich, wenn der Kreditvertrag vor dem 15. März 2020 geschlossen wurde.

Beratungsangebot Verbraucherzentrale Bremen

Viele Verbraucher spüren die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bei der Zahlung von Darlehensraten. „Verbrauchern, die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie bestimmten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, rate ich mit der zuständigen Bank Kontakt aufzunehmen, um ein entsprechendes Vorgehen zu klären beziehungsweise die Einnahmeausfälle gegebenenfalls nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers sein“, sagt Mai. „Die Zahlungsverpflichtungen bleiben natürlich bestehen! Wer jetzt nicht bezahlen kann, wird das später nachholen müssen.“ Wer absehbar länger als die gesetzlich vorgesehenen drei Monate weniger verdient, sollte die Zeit nutzen und seine Finanzierung prüfen. Am besten lassen Sie sich dafür auch unabhängig bei der Verbraucherzentrale Bremen beraten.
„Wenn das Geld nicht mehr für alle Zahlungen reicht, müssen Sie genau überlegen, welche Rechnungen noch bezahlt werden. Erstellen Sie eine Liste der offenen Zahlungen und wählen daraus diejenigen aus, die zur Sicherung Ihrer existenziellen Lebensbedürfnisse notwendig ist. Entscheiden Sie nach objektiven Kriterien, was für Sie im Moment wichtig ist. Das sind insbesondere die Miete, Energiekosten, Telefon sowie Lebensmittel und notwendige Medikamente, aber auch Unterhaltsleistungen“, sagt Thomas Mai.
Auf keinen Fall sollten Verbraucher einen Dispokredit dauerhaft nutzen. „Denn auch der billigste Dispokredit ist teurer als ein günstiger Ratenkredit“, sagt Mai. Wer merkt, dass sein Konto nicht mehr aus dem Minus herauskommt, sollte die Umschuldung über einen Ratenkredit prüfen. Auch ein Rahmenkredit mit günstigem Zinssatz kann eine billigere Alternative sein. Er funktioniert ähnlich wie ein Dispokredit, wird aber getrennt vom Girokonto geführt und sieht eine monatliche Tilgung vor. Beide Alternativen können jedoch nur dann eine Lösung sein, wenn die monatlichen Raten auch ohne weitere Ausnutzung des Dispos aufgebracht werden können. 
„Erkundigen Sie sich außerdem nach staatlichen Hilfen wie Wohngeld oder SGB II-Aufstockungsleistungen und beantragen Sie diese so früh wie möglich, da im Moment auch bei den Ämtern mit Wartezeiten und eingeschränkten Bearbeitungen gerechnet werden muss“, ergänzt Mai.

Kredit gestundet? – Melden Sie sich!

Die Einhaltung des Gesetzes nimmt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) genauer unter die Lupe. Die Verbraucherschützer möchten wissen, wie Banken konkret reagieren, wenn Verbraucher mit Darlehen pandemiebedingt Zahlungsschwierigkeiten haben.
Dabei ist der vzbv auf die Hilfe betroffener Verbraucher angewiesen und bittet um Meldung, wenn sie: 
•    bei ihrer Bank die Stundung eines Kredits beantragt haben,
•    Probleme hatten, die Stundung bei ihrer Bank durchzusetzen,
•    die Stundung der Tilgung durchgesetzt haben, die Bank aber an der Zinsforderung auch während der Aussetzung festhält,
•    aufgrund pandemiebedingter Zahlungsschwierigkeiten andere Vereinbarungen mit den Kreditgebern getroffen haben.
Betroffene können über die Website verbraucherzentrale.de direkt eine Meldung absenden und relevante Unterlagen hochladen.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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