Urlaub und Corona – Geht da noch was?

Pressemitteilung vom
Die Osterfeiertage stehen vor der Tür, aber auch der Blick auf den Sommer weckt Sehnsucht nach Urlaub. Dabei stellt sich die Frage, worauf auch im Jahr 2021 bei Urlaubsplänen geachtet werden sollte. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps.
Frau Reise Urlaub
  • Reisebeschränkungen und Hygieneregeln wird es höchstwahrscheinlich auch noch im Sommer 2021 geben
  • Viele große Reiseveranstalter reagieren auf die Corona-Krise und bieten „Flex-Tarife“ an, um den Reisewilligen eine Buchung schmackhaft zu machen
  • Entscheidungshilfen für eine Pauschalreise oder Individualreise
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Die Osterfeiertage stehen vor der Tür, aber auch der Blick auf den Sommer weckt Sehnsucht nach Urlaub. Dabei stellt sich die Frage, worauf auch im Jahr 2021 bei Urlaubsplänen geachtet werden sollte. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps.

Urlaub wie vor der Pandemie noch nicht realistisch

Ob und inwieweit Reisen zu den Sommerferien wieder möglich sein kann, kann niemand vorhersagen. Dies müssen auch Urlauber:innen im Hinterkopf behalten. Über Reisebeschränkungen und Reiseverbote wird kurzfristig entschieden. „Verbraucher:innen sollten sich bei Urlaubsreisen, die ins Ausland führen sollen, regelmäßig beim Auswärtigen Amt über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise aufgrund von Covid-19 informieren.“ empfiehlt Parsya Baschiri, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. In einzelnen Urlaubsländern kann es zu verschärften Hygieneregeln und erhöhten Beschränkungen kommen. Wollen Verbraucher:innen dennoch ihren Sommerurlaub planen, sollten Angebote und Preise verglichen werden, um vorab zu prüfen, was für sie in Frage kommt.

Das Kleinegedruckte bei Flex-Tarifen ist entscheidend

Viele Reiseveranstalter haben nach der letzten Urlaubssaison auf die Wünsche der Verbraucher:innen reagiert und bieten nun sogenannte „Flex-Tarife“ an. Den Verbraucher:innen wird eine Geld-zurück-Garantie oder großzügige Stornierungsbedingungen geboten. Die Buchungen bei den Flex-Tarifen fallen durch Aufschläge teurer aus, im Gegenzug sollen kurzfristige Stornierungen ohne weitere Gebühren möglich sein. „Die genauen Konditionen sind dabei von Veranstalter zu Veranstalter individuell. Einige Veranstalter behalten den Aufschlag, andere hingegen zahlen diesen wieder aus, falls die Option nicht zum Tragen kommt. „Die jeweiligen Reisebedingungen, das sogenannte Kleingedruckte, sollten sorgfältig durchgelesen werden, damit jeder für sich unter Abwägung aller Vor- und Nachteile eine individuelle Entscheidung treffen kann“, rät Baschiri.

Pauschalreise bietet mehr Sicherheiten beim Rücktritt

Die gesetzlichen Regelungen zum Pauschalreiserecht gelten weiterhin.
Kommt es nach der Buchung der Reise zu unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände, etwa zu einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, können die Verbraucher:innen kostenfrei vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.
Bei Individualreisen reicht eine Reisewarnung grundsätzlich nicht aus. Es müsste beispielsweise ein Einreiseverbot des Urlaubslandes hinzukommen, um eine kostenlose Stornierung zu rechtfertigen.
Wenn das Hotel nicht öffnet oder nicht öffnen kann, sind Verbraucher:innen berechtigt, die Reservierung zu stornieren und die geleistete Anzahlung zurückzufordern. „Grundsätzlich sind Pauschalreisende gesetzlich besser geschützt als Individualreisende. Dementsprechend ist hier ein kostenloser Rücktritt auch leichter umzusetzen,“ erklärt Baschiri.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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