Upreger des Monats: Identitätsdiebstahl

Pressemitteilung vom
Beim „Upreger des Monats“ geht es um Aufreger aus unserem Beratungsalltag. Hier wurde ein Jahresvertrag für eine Online-Partnerschaftsvermittlung von einem Dritten für einen Verbraucher abgeschlossen, der nun auch zahlen soll.
Zwei Hände, die ein Herz bilden
  • Racheanmeldung eines Ex-Partners bei Singlebörse bescherte Betroffenen gerichtlichen Mahnbescheid
  • Tipps: Mit Daten sparen, sichere Passwörter verwenden und Bankkonto im Blick behalten
  • Bei ungerechtfertigten Kosten: Strafanzeige stellen und Beratung der Verbraucherzentrale aufsuchen
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Beim „Upreger des Monats“ geht es um Aufreger aus unserem Beratungsalltag. Wir wollen damit andere Verbraucher:innen sensibilisieren, nicht in die gleiche Falle zu tappen. Hier wurde mit Hilfe von persönlichen Daten ein Jahresvertrag für eine Online-Partnerschaftsvermittlung von einem Dritten für einen Verbraucher abgeschlossen. Dieser soll jetzt für eine Leistung bezahlen, die er weder wollte noch in Anspruch genommen hat.

Worum geht es?

Herr S. erhält aus dem Nichts Schreiben von einer Partnerschaftsvermittlungsagentur aus Hamburg. Diese verlangt von ihm die Kosten für einen Jahresvertrag in Höhe von fast 500 Euro. Da er sich sicher ist, keinen Partnerschaftsvermittlungsvertrag mit der Agentur abgeschlossen zu haben, antwortet er zunächst nicht auf die Anschreiben. Auch als er weitere Schreiben von einer Inkassogesellschaft erhält, nimmt er das nicht ernst, weil er keinen Vertrag abgeschlossen hat. Kurze Zeit später erhält er einen gerichtlichen Mahnbescheid. Damit kam er zu uns in die Beratung.

Was ist passiert?

Der Ex-Partner hatte die persönlichen Daten von Herrn S., wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kreditkarten- oder Kontonummer benutzt, um ihn bei der Partnerschaftsagentur anzumelden. Der betroffene Verbraucher erfuhr vom Identitätsdiebstahl erst als er die erste Rechnung der Agentur erhielt. Bereits hier hätte er reagieren müssen, um Mahnungen, Inkasso-Schreiben und den gerichtlichen Mahnbescheid zu verhindern.

Rechtliche Einordung

Persönliche Daten können durch Phishing-E-Mails oder Firmen-Datenlecks in die Hände von Kriminellen gelangen. „Manchmal ist es auch, wie in unserem Fall, der rachesüchtige Ex-Partner, der dem Betroffenen einen Denkzettel verpassen möchte“, erzählt Mathias Hufländer, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. Häufig bleibt unklar, wie die Täter an die digitalen Identitäten gelangt sind und in welchem Umfang diese letztlich genutzt oder weitergegeben wurden.
„Wichtig ist, dass die Opfer eines Identitätsdiebstahls schnell handeln und sich gegen die unberechtigte Inanspruchnahme wehren“, rät der Jurist.

Legal-Tech-Tool "Inkasso-Check"

Tipps der Verbraucherzentrale Bremen

„Betroffene sollten in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei stellen und die Passwörter der betroffenen Accounts unverzüglich ändern“, sagt Mathias Hufländer. Wenn ein Konto oder eine EC- beziehungsweise Kreditkarte betroffen ist, sollte das Konto gegebenenfalls gesperrt werden. Bei unberechtigten Abbuchungen kann der Lastschrift widersprochen und der abgebuchte Betrag zurückgeholt werden. Gegen einen Mahnbescheid sollte unbedingt innerhalb der Frist von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch erhoben werden. „Auch unberechtigten Inkassoforderungen sollten Betroffene unverzüglich widersprechen und der Inkassogesellschaft eine Kopie der gestellten Strafanzeige übersenden“, warnt Mathias Hufländer.
Ob eine Inkasso-Forderung gerechtfertigt ist und wie Sie widersprechen, zeigt unser kostenloses Legal-Tech-Tool „Inkasso-Check“.

FAZIT
Verbraucher:innen sollten vorsichtig mit ihren persönlichen Daten umgehen. Beim Verdacht eines Identitätsdiebstahls sollte Strafanzeige gestellt werden. Die Verbraucherzentrale Bremen hilft bei ungerechtfertigten Mahnungen und Inkasso-Forderungen mit ihrer Rechtsberatung.

Beratungstermin unter 0421-160-777
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