Untergeschobene Verträge am Telefon

Pressemitteilung vom
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten keineswegs ihre Stromzählernummer am Telefon preisgeben – es droht ein ungewollter Anbieterwechsel.
Frau am Telefon
  • Unterwünschte Werbeanrufe sind gesetzlich verboten
  • Wechsel des Energieversorgers kann bereits mit wenigen Daten eingeleitet werden
  • In der Praxis ist es oft schwer, sich gegen untergeschobene Verträge zur Wehr zu setzen
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Aktuell häufen sich die Beschwerden in der Verbraucherzentrale Bremen über unerwünschte Werbeanrufe. Vor allem eines wollen die Callcenter-Mitarbeitenden gerne wissen: Die Stromzählernummer.

Im Kampf um Neukunden setzt so mancher Energielieferant fragwürdige bis illegale Methoden ein. Die Bremerinnen und Bremer wenden sich aktuell hilfesuchend an die Verbraucherzentrale Bremen. Sie würden angerufen werden und aufgefordert ihre Strom- und Gaszählernummer mit dem aktuellen Stand durchzugeben.

„Keine Daten preisgeben“

„Geben Sie am Telefon auf gar keinen Fall irgendwelche Daten durch – weder Ihre Zählernummer, noch Ihren Namen und Anschrift“, sagt Inse Ewen mit Nachdruck. Die Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen kennt die Maschen und fiesen Tricks der Anrufer genau. „Einerseits ist der Energieanbieterwechsel für die Kunden sehr einfach, andererseits bietet dies aber auch die Möglichkeit des Missbrauchs.“ Inse Ewen rät den Betroffenen einfach aufzulegen, der derzeitige Energieanbieter würde sich schriftlich, wenn er den Zählerstand erfragen möchte, melden.

Beratungstermin
unter 0421-160777

Widerruf des Vertrages und Meldung an Bundesnetzagentur

Was aber, wenn man bereits seine Daten am Telefon preisgegeben hat? Laut Gesetz stehen verschiedene Wege zur Verfügung, sich gegen einen untergeschobenen Vertrag zur Wehr zu setzen. In der Praxis zeigt sich aber leider, dass dies nicht so einfach ist. „Verbraucher sollten den Vertrag schriftlich mit einem Einwurfeinschreiben innerhalb von 14 Tagen widerrufen“, rät Jurist der Verbraucherzentrale, Gerrit Cegielka. Darüber hinaus sollte der unerwünschte Anruf der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

ANRUFE BEENDEN, VERTRAG WIDERRUFEN
Legen Sie sofort auf. Geben Sie keine Daten am Telefon preis. Bei einem untergeschobenen Vertrag, müssen Sie trotzdem fristgerecht widersprechen. Hilfe und Beratung gibt es in der Verbraucherzentrale.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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