- forsa-Umfrage zeigt: Fast jeder Vierte ist von ungewollten Vertragsverlängerungen betroffen
- Ungewollte Vertragsverlängerungen, untergeschobene Verträge und Probleme bei der Kündigung sind für Verbraucher mitunter teuer
- Ungewollte Vertragsverlängerungen kosten Betroffene im Schnitt 335 Euro
Kostenfalle Vertragsverlängerung: Wie eine repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ergab, ist fast jeder Vierte (24 Prozent) von ungewollten Vertragsverlängerungen betroffen. Knapp jeder Fünfte (19 Prozent) hat mindestens einen Vertrag, den er überhaupt nicht abschließen wollte. Fast jeder Vierte (23 Prozent), der einen Vertrag widerrufen hat, berichtet von Problemen bei der Ausübung des Widerrufsrechts.
Zwei Jahre scheinen weit entfernt, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher einen Mobilfunkvertrag, einen Strom- oder Gasvertrag oder einen Vertrag mit einem Streamingdienst abschließen. Häufig wird die rechtzeitige Kündigung – zumeist drei Monate vor automatischer Vertragsverlängerung – verpasst. Häufig verlängern sich Verträge dann automatisch um ein Jahr. „Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung Verbraucher besser vor teuren Kostenfallen wie ungewollten Verträgen für Handy, Strom oder Streamingdienste schützt. Viele Verbraucher stehen derzeit durch Corona finanziell unter Druck. Gleichzeitig entsteht Betroffenen allein durch ungewollte Vertragsverlängerungen ein Schaden von durchschnittlich 335 Euro in zwei Jahren“, kommentiert Nicole Mertgen-Sauer, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen die Studienergebnisse.
Wunsch nach kürzeren Zeiträumen
Die Umfrage belegt auch, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher kürzere Zeiträume von Vertragslaufzeiten bei automatischen Verlängerungen wünschen. Ebenfalls sollte eine Vertragskündigung einfacher, beispielsweise online über einen Kündigungsbutton, sein. Zudem wünschen sich die Befragten mehrheitlich (87 Prozent), dass es bei Vertragsabschlüssen auf Dauer auch in einem Ladengeschäft ein Widerrufrecht gibt – bislang ist das nicht der Fall.
„Während Anbieter Vertragsabschlüsse einfach gestalten, machen sie es Verbrauchern bei Kündigungen und Widerrufen oft sehr schwer. Das ist ärgerlich und unnötig“, so Mertgen-Sauer.
So vermeiden Verbraucher automatische Vertragsverlängerungen
„Verbraucherinnen und Verbraucher können den abgeschlossenen Vertrag direkt nach Abschluss kündigen“, erklärt die Rechtsberaterin. So könne eine Kündigung nicht vergessen werden. Denn die Kündigung kann nach Vertragsabschluss jederzeit erklärt werden und muss nicht aufgeschoben werden. Die Kündigung sollte schriftlich per Einschreiben an den Anbieter gehen.
Die Kündigung sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich bestätigen lassen.
Bremerinnen und Bremer, die sich bezüglich ihrer Kündigung unsicher sind, erhalten Informationen und Beratung in der Verbraucherzentrale Bremen. Termine können direkt über die Webseite gebucht oder telefonisch vereinbart werden.