- Persönliche Beratungen finden unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen wieder wie gewohnt statt!
- Da „die theo“ aus gegebenen Anlass keine Wartezonen anbietet, werden die Verbraucher gebeten, sich vor der Beratung an der Information anzumelden.
- Unabhängige und kostenlose Rechtsberatung für Bremerhavener Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Verbraucherzentrale Bremen.
- Besonders einkommensschwache Verbraucherinnen und Verbrauchern soll eine kompetente und faire Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten angeboten werden.
Aufgrund der Corona-Krise können Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreiche (Freizeit-)Angebote nicht nutzen. Doch wer muss zahlen, wenn die Anbieter nicht leisten können? Und wann müssen Verbraucher sich mit Gutscheinen zufriedengeben? Die Rechtslage ist komplex und von aktuellen Entwicklungen geprägt.
Ob stornierte Reisen, befristete Gutscheine, abgesagte Veranstaltungen oder geschlossene Fitnessstudios auf Grund der Pandemie durch Covid-19. Unsere Experten informieren und beraten Sie rund um die Themen Reiserecht, Fitessstudio- und Partnervermittlungsverträge sowie zu weiteren Verbraucherrechtsthemen, wie Kaufverträge (Möbel, Computer, Kleidung, usw.), Telefon-, Internet- und Handyverträge, Energieverträge, Haustürgeschäfte, Verträge mit Handwerkern und Kundendiensten, überzogene Inkassokosten und unseriöse Geschäftspraktiken.
Viele Menschen werden von dieser Krise hart getroffen und sind dringend auf ihr Geld angewiesen. Verbraucher, die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie bestimmten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, soll das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie jetzt Erleichterung verschaffen. Es deckt auch Kredite ab. Mit dem Gesetz sollen Sie einen mindestens dreimonatigen Zahlungsaufschub erhalten. Betroffen sind Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 vereinbart wurden. Unsere Experten helfen Ihnen. Wichtig: Die Zahlungsverpflichtungen bleiben natürlich bestehen! Wer jetzt nicht bezahlen kann, wird das später nachholen müssen.
„Wir freuen uns sehr, dass durch das Modellvorhaben zur unabhängigen Rechtsberatung im Quartier in Bremerhaven-Lehe jungen sowie einkommensschwachen Bremerhavener Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit gegeben wird, sich umfangreich über ihre Rechte kostenlos aufklären zu lassen" sagt Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen.
Ab dem 11.06.2020 sind wir in der „theo“ in Bremerhaven-Lehe wieder zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr persönlich für Sie da.
Das Projekt „Modellvorhaben zur unabhängigen Rechtsberatung im Quartier“ wird gefördert von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.