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Der BGH stellt klar:
Unternehmen dürfen für das Anbieten von Zahlungsdiensten wie Paypal oder Klarna zusätzliche Gebühren erheben.
Diese Zahlungsmöglichkeiten sind zusätzliche Dienstleistungen, die entsprechend mit Gebühren belegt werden dürfen.
Die Verbraucherzentrale Bremen bedauert dieses verbraucherfeindliche Urteil .