Statement: Änderung des Garantiezinses bei der Riester-Rente

Pressemitteilung vom
Statement von Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen: „Ich wünsche mir einen Systemwechsel. Jetzt sollten die Weichen für einen Neuanfang gestellt werden."
Dr. Annabel Oelmann
  • Garantiezins für Lebensversicherungen soll abgesenkt werden
  • Dr Annabel Oelmann: Ich wünsche mir einen Systemwechsel
  • Niedrigzinsphase ist große Herausforderung, vor allem bei langfristigen Geldanlagen wie Altersvorsorge

 

Off

Eine kleine gesetzliche Änderung sorgt für Wirbel. Das Bundesfinanzministerium (BMF) will den Garantiezins bei Lebensversicherungen ab dem 1. Januar 2022 absenken. Statt bisher 0,9 Prozent dürfen die Anbieter:innen ihren Kund:innen nur noch 0,25 Prozent zusagen.

Statement von Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucher Zentrale Bremen:
„Ich wünsche mir einen Systemwechsel. Jetzt sollten die Weichen für einen Neuanfang gestellt werden. Verbraucher:innen, die ihren Lebensstandard auch im Ruhestand aufrecht erhalten wollen, sind auf eine Zusatzvorsorge über den Kapitalmarkt angewiesen. Diese einfache Wahrheit ist für viele Verbraucher:innen ein Problem, denn die staatlich geförderte Riester-Rente funktioniert nicht. Sie ist intransparent, teuer und Rendite lässt sich meist überhaupt nur durch staatliche Zulagen erzielen. Private Altersvorsorge sollte jedoch vor allem den Menschen dienen. Damit diese mehr Geld im Alter haben, ist eine kostengünstige und gewinnbringende Anlage entscheidend. Die Extrarente gewährleistet dies.

Die Niedrigzinsphase stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die stärksten Auswirkungen gibt es bei der langfristigen Geldanlage, der Altersvorsorge. Minizinsen belasten vor allem sicherheitsorientierte Produkte wie kapitalansparende Versicherungen und Sparprodukte bei Banken. Eine attraktive Rendite gibt es bei diesen weit verbreiteten Produkten nicht mehr. Trotzdem gilt: Wer im Alter auf nichts verzichten will, muss zusätzlich privat vorsorgen. Deshalb fordern wir die Einführung eines öffentlich-rechtlich organisierten Standardprodukts für die private Altersvorsorge: die „Extrarente“.

Und so könnte die Extra-Rente aussehen

Die Extrarente bündelt die Interessen der Verbraucher:innen und vertritt sie am Kapitalmarkt, ohne selbst Gewinne erzielen zu müssen. Deswegen enthält sie keine unnötigen Kosten, wodurch die spätere Rente für Verbraucher:innen deutlich höher ausfällt als bei üblichen Angeboten. Dazu legt die Extrarente vor allem breit gestreut in Aktien an und erzielt damit langfristig eine höhere Rendite als viele private Vorsorgeverträge. Dafür können Verbraucher:innen erst ab dem Renteneintritt über ihr Geld verfügen. Auch die Extrarente ließe sich im Prinzip fördern wie die Riester-Rente, wenn der Förderrahmen entsprechend angepasst wird. Grundsätzlich ist die Extrarente aber ohne Förderung denkbar. Die Extrarente soll per Gesetz allen Verbraucher:innen in Deutschland offenstehen. Arbeitgeber sollen eine Einzahlung anbieten müssen. Der zusätzliche Aufwand für Betriebe wäre gering, denn sie führen bereits heute Sozialabgaben und Steuern vom Arbeitslohn ab. Sie müssten weder zur Extrarente beraten, noch für die Auszahlungen haften. Wer selbstständig ist, kann direkt in die Extrarente einzahlen. 

Nichtsdestotrotz ist die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf. Für die meisten Verbraucher:innen ist und bleibt sie das Fundament der Alterssicherung. Eine ergänzende private Zusatzvorsorge ist sinnvoll und oft notwendig. Ohne eine unabhängige und gut informierte Beratung sind Verbraucher:innen kaum in der Lage, ein passgenaues und kostengünstiges Produkt auszuwählen. Deshalb fordern wir für Verbraucher eine einfache, kostengünstige und renditestarke Vorsorge – die Extrarente."  

Weitere Informationen
Zur Extrarente
Pressefotos von Dr. Annabel Oelmann

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.